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23.4034 · Interpellation · 2023-09-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Fondation Jean Monnet pour l’Europe (FJME) setzt sich seit 45 Jahren für das Verständnis des Aufbaus von Europa ein. Neben dem sehr wertvollen Archiv von Jean Monnet pflegt und valorisiert die Stiftung die Archive von zahlreichen anderen Persönlichkeiten, wie zum Beispiel von Robert Schuman und Jacques Delors. Die 25 Bestände zu den Beziehungen Schweiz–Europa machen etwa ein Drittel der Archive aus und erstrecken sich über knapp 200 Regalmeter, ausserdem stehen sie im Zentrum eines Oral-History-Programms mit über 160 Schweizer Persönlichkeiten. Die Stiftung stellt Forscherinnen und Forschern ihr kulturelles Erbe zur Verfügung und organisiert Veranstaltungen über europäische Themen. Ihre Tätigkeit ist unpolitisch und unparteiisch.


Die FJME wird vom Kanton Waadt und der Stadt Lausanne sowie vom Bund unterstützt. Letzterer deckt mit zwei zusätzlichen Bundesbeiträgen verschiedene Leistungen ab und unterstützt die Stiftung im Rahmen des Gaststaatgesetzes (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) und als Forschungsinstitut (Art. 15 Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation). In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024 gab der Bundesrat an, für die Stiftung erfolge «eine grundsätzliche Überprüfung hinsichtlich einem Auslaufentscheid auf das Ende der neuen Förderperiode (2024)». In der entsprechenden Botschaft 25–28 wird hingegen einfach angegeben: «Die übergeordneten Ziele führten zur Einstellung der Unterstützung für die FJME ab 2025.»


Die Evaluation der FJME, die 2020 durch den Schweizerischen Wissenschaftsrat (SWR) durchgeführt wurde, fiel extrem positiv aus. In seinem Bericht gab der SWR an: «Die Stiftung hat sich [...] strategisch neu ausgerichtet und insbesondere in der Digitalisierung und der weiteren Professionalisierung des Archivwesens wesentliche Fortschritte erzielt.» In seinen Antworten auf die Fragen des SBFI und in seiner Empfehlung spricht sich der SWR für eine Erhöhung der Fördermittel für die Stiftung aus. Unter diesen Umständen ist es schwer, den Entscheid des Bundesrats nachzuvollziehen.

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Was genau sind diese «übergeordneten Ziele»?
2. Wurde eine grundsätzliche Überprüfung, wie in der Botschaft 21–24 erwähnt wird, durchgeführt? Durch wen? Was hat diese Überprüfung ergeben?
3. Die Evaluation der Stiftung fiel sehr positiv aus, warum also soll sie nicht mehr unterstützt werden?
4. Der SWR plant, die FJME in den nächsten Monaten zu evaluieren. Werden die Ergebnisse dieser Evaluation berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der BFI-Botschaft 2021‒2024 hat der Bundesrat seine Ziele in Bezug auf die nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) geförderten Einrichtungen von nationaler Bedeutung dargelegt. Dabei hat er die bereits mit der BFI-Botschaft 2017‒2020 umgesetzte Priorisierung bei der Unterstützung von Einrichtungen von nationaler Bedeutung je nach Kategorie bekräftigt. Oberste Priorität haben die technologischen Kompetenzzentren, an zweiter Stelle stehen die Forschungsinfrastrukturen und zuletzt die Forschungsinstitutionen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des SWR, der verfügbaren Kredite sowie der Ziele und Massnahmen der BFI-Botschaft 2021‒2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Beträge für die einzelnen Einrichtungen festgelegt. Was die Fondation Jean Monnet pour l’Europe (FJME) betrifft, hat das WBF im Dezember 2020 beschlossen, die Unterstützung per Ende der BFI-Periode 2021‒2024 einzustellen (Phasing out). Damit sollte der FJME Zeit eingeräumt werden, alternative Finanzierungen ergänzend zur bestehenden Unterstützung durch das EDA zu finden. 2/3. Die FJME gehört zur Kategorie der Forschungsinfrastrukturen (Art. 15 Abs. 3 Bst. a FIFG). Als solche besteht ihre Funktion darin, Leistungen und Dienste für die Forschungsgemeinschaft zu erbringen. Gemäss der Überprüfung des Gesuchs 2021 - 2024 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der Infrastruktur jedoch beschränkt. Trotz seiner positiven wissenschaftlichen Evaluation desselben Gesuchs hat auch der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) auf die geringe Nutzerzahl hingewiesen und die nationale Bedeutung der Infrastruktur für die Forschung relativiert – eine unerlässliche Voraussetzung für einen Beitrag nach Artikel 15 FIFG. 4. Das Gesuch der FJME um Unterstützung nach Artikel 15 FIFG für die Periode 2025‒2028 wird nach dem geltenden Verfahren erneut geprüft. Das WBF wird Ende 2024 unter Einbezug der Evaluation des SWR und der verfügbaren Mittel über die Beiträge an die einzelnen Einrichtungen entscheiden.