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23.4037 · Postulat · 2023-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu erstatten, der aufzeigt, weshalb die kantonalen Staatsanwaltschaften zusehends überlastet sind und welche Massnahmen dagegen auf Bundesebene getroffen werden können.

Begründung

In letzter Zeit wird wieder vermehrt die hohe und steigende Anzahl Pendenzen der kantonalen Staatsanwaltschaften thematisiert. Auch wenn der Ruf nach Überlastung bei Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaften notorisch sein mag, so sprechen die aktuellen Zahlen für sich: Die kantonalen Staatsanwaltschaften verzeichneten im vergangenen Jahr total 545'546 neue Fälle. Die Zahl der Pendenzen belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 113’064 Fälle, fünf Jahre zuvor waren es noch 102’088.

Über die Gründe für den hohen Pendenzenberg der Staatsanwaltschaften sind sich die Experten nicht einig: So werden Personalengpässe bei den kantonalen Staatsanwaltschaften und Polizeikorps genannt, die "neue" Strafprozessordnung, die ausgedehnten Anhörungsrechte, das Anfechten von Zwischenentscheiden wie etwa betreffend Siegelung, aber auch die Erweiterung des materiellen Strafrechts in den letzten Jahren, die Zunahme der Kriminalität und letztlich das Bevölkerungswachstum.

Nebst individuellen kantonalen Ursachen und Unzulänglichkeiten, scheinen einige Faktoren auch auf Bundesebene zu liegen. Ein gutes Jahrzehnt nach der Einführung der neuen vereinheitlichten Strafprozessordnung ist daher ein idealer Zeitpunkt, die Auswirkungen auf die Pendenzenlast der Staatsanwaltschaften zu untersuchen und gegebenenfalls anzupassen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Mit der Motion 14.3383 (Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung) beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Praxistauglichkeit der Regelungen der StPO zu prüfen und dem Parlament bis Ende 2018 eine Vorlage mit den erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen. Der Bundesrat verabschiedete die entsprechende Botschaft am 28. August 2019 (BBl 2019 6697) und das Parlament hat die Vorlage als Geschäft 19.048 ab Februar 2020 beraten und die Änderungen am 17. Juni 2022 verabschiedet (Referendumsvorlage in: BBl 2022 1560). Die Änderungen werden gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 23. August 2023 auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. In seinem Entwurf hatte der Bundesrat u.a. die Möglichkeit der Einschränkung der Teilnahmerechte bei Beweiserhebungen vorgeschlagen, wie dies vor allem von Seiten der Staatsanwaltschaften verlangt worden war. Das Parlament hat jedoch nach langen, kontrovers geführten Beratungen in der Differenzbereinigung beschlossen, in diesem Punkt beim geltenden Recht zu bleiben, mithin keine ausdrückliche Möglichkeit der Einschränkung einzuführen. Hingegen hat es bei der Entsiegelung Beschlüsse getroffen, um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen: So soll gegen Entsiegelungsentscheide des Zwangsmassnahmengerichts nur die Beschwerde an das Bundesgericht, nicht aber an die kantonale Beschwerdeinstanz möglich sein. Sodann hat das Parlament das Entsiegelungsverfahren neu explizit geregelt, dabei u.a. Fristen eingeführt und die Folgen ihrer Nichtwahrung festgelegt. Die Thematik, der sich das Postulat annehmen will, wurde somit bereits im Rahmen der vor kurzem verabschiedeten Änderungen der StPO behandelt und das Parlament hat gerade auch über Änderungen beraten, welche das Postulat als prüfenswert bezeichnet. Weiter ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Anzahl polizeilich bekannt gewordener Delikte wie auch die Anzahl verurteilter Erwachsener seit 2014 rückläufig sind. Gemäss den Statistiken des Bundesamtes für Statistik wurden im Jahr 2014 646’596 Straftaten nach Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und Ausländer- und Integrationsgesetz erfasst. 2021 waren es deren 507’611. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl verurteilter Erwachsener ebenfalls und stetig gesunken, nämlich von 102'849 im Jahr 2014 auf 88'175 im Jahr 2021. Die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz hat im gleichen Zeitraum dagegen von 8.06 Mio. im Jahr 2014 auf 8.57 Mio. Personen im Jahr 2021 zugenommen.Es kann durchaus sein, dass die Zahl der pendenten Fälle bei den Staatsanwaltschaften dennoch angestiegen ist. Allerdings obliegt es den Kantonen, ihre Behörden so zu organisieren und auszustatten, dass sie die anfallenden Aufgaben bewältigen können. Der Bund kann hier keinerlei Massnahmen treffen, vielmehr würde er dadurch in die Organisationshoheit der Kantone eingreifen. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines Berichts zu den Gründen für die angebliche Zunahme der Geschäftslast der Staatsanwaltschaften und zu möglichen Massnahmen als nicht erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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