Lexipedia

Physiotherapie. Für eine neue Beurteilung der Tarifstruktur zugunsten der Patientinnen und Patienten und der Therapeutinnen und Therapeuten

23.4063 · Motion · 2023-09-26

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, auf den am 16. August 2023 in die Vernehmlassung geschickten Entwurf, der einen Eingriff in die Tarifstruktur vorsieht, zu verzichten und eine an die aktuellen Gegebenheiten angepasste neue Beurteilung vorzunehmen.

Begründung

Am 16. August 2023 hat der Bundesrat beschlossen, eine Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen in die Vernehmlassung zu schicken. Laut Bundesrat ist die Tarifstruktur nämlich seit 1990 nie grundlegend überarbeitet oder an die aktuellen Umstände angepasst worden.

Die Verordnung in der Form, in der sie in die Vernehmlassung geschickt wurde, könnte den Sektor der Physiotherapie allerdings vor grosse finanzielle Schwierigkeiten stellen und die Qualität der Leistungen beeinträchtigen. Obschon Physiotherapeutinnen und ‑therapeuten aufgrund der Inflation bereits jetzt mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen haben (Anstieg der Fixkosten um rund 30 Prozent), sieht die Verordnung eine Revision der Tarifstruktur vor, die ihre Situation noch weiter verschlechtern würde (bis zu 44 Prozent Umsatzverlust) und damit zu ihrer Verarmung beitragen würde.

Beispielsweise erscheint der Vorschlag, eine Grundpauschale von 20 Minuten für jede Sitzung einzuführen, fern von der Realität der Physiotherapeutinnen und ‑therapeuten und hätte zur Folge, dass die Qualität der physiotherapeutischen Leistungen zulasten der Patientinnen und Patienten sinkt, die Wirksamkeit der Therapien verringert wird und somit letztendlich ein Anstieg der Gesundheitskosten begünstigt wird.

Daher ist es angebracht, auf die Anpassung der Tarifstruktur gemäss Entwurf vom 16. August 2023 zu verzichten und eine an die aktuellen Gegebenheiten angepasste neue Beurteilung vorzunehmen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der laufenden Vernehmlassung zur Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen handelt es sich um ein übliches Rechtssetzungsverfahren im Kompetenzbereich des Bundesrates. Nach Ablauf der Vernehmlassung wird diese wie üblich ausgewertet werden und der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Bundesrat beschränkt die Anpassungen einer Tarifstruktur im Rahmen seiner subsidiären Kompetenz stets auf den dringendsten Anpassungsbedarf. Im vorliegenden Fall ist dies die fehlende Zeitkomponente in der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen. Darüber sind sich im Übrigen auch die Tarifpartner im Bereich Phyisotherapie einig. Die Anpassugen stützen sich auf das Kostenmodell, welches der akutell gültigen Tarifstruktur zugrunde liegt. Entsprechend sind aufgrund der vorgeschlagenen Anpassungen keine Umsatzeinbussen oder finanzielle Schwierigkeiten für Physiotherapie-Praxen zu erwarten. Gemäss der aktuell gültigen Tarifstruktur soll eine allgemeine Physiotherapie-Sitzung im Durchschnitt rund 30 Minuten dauern. Am Umsatz einer Praxis würde der Vorschlag des Bundesrates somit nur dann etwas ändern, wenn die verrechneten Sitzungspauschalen im Durchschnitt aktuell deutlich weniger als 30 Minuten dauern Mit den vorgeschlagenen Anpassungen kann jede Sitzungsdauer ab 20 Minuten verursachergerechter abgerechnet werden, also auch Sitzungen von 30 Minuten. Dies muss neu aber der Krankenversicherung sowie der Patientin oder dem Patienten via Rechnung offengelegt werden. Die Anpassungen haben somit lediglich zum Ziel, die Transparenz des Tarifs gegenüber den Patientinnen und Patienten und die Gleichbehandlung unter ihnen zu verbessern sowie die Sicherstellung, dass bei jeder Physiotherapeutin und jedem Physiotherapeut der gleiche Aufwand gleich abgegolten wird. Die umfassende Revision der Tarifstruktur und die regelmässige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten liegen in der Verantwortung der Tarifpartner. Der Bundesrat und mit ihm das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fordern die Tarifpartnern seit Jahren mit Nachdruck dazu auf, dies zu tun.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.