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23.4068 · Motion · 2023-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Konzessionen für den Personentransport auf der Strasse, der das Tessin mit dem Flughafen Malpensa verbindet, zu erneuern; die Konzessionen waren Anfang 2020, nachdem die stündliche Bahnverbindung aufgenommen worden war, nicht mehr erneuert worden.

Begründung

Die Bahnverbindung Tessin–Malpensa ist wahrlich keine Erfolgsgeschichte. Die Probleme sind mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs nach der Pandemie deutlich zutage getreten.

Anfang 2020 hat das UVEK den Busunternehmen, die während mehr als 15 Jahren die Strecke Tessin–Flughafen Malpensa bedient hatten, keine Konzession mehr erteilt, obwohl diese Dienstleistung von den Kundinnen und Kunden sehr geschätzt worden war. Der Bundesrat wollte nicht, dass der öffentliche Personenverkehr auf der Strasse denjenigen auf der Schiene konkurrenziert.

In der Praxis ist der Bahnverkehr mit Pannen, Verspätungen und dem Zugausfällen jedoch schnell an seine Grenzen gestossen. Es kommt vor, dass gestrandete Reisende gezwungen sind, sich auf die Suche nach einem Taxi zu machen, um ihr Ziel zu erreichen. Als Folge davon verlassen viele sich nicht auf den Zug und fahren mit dem Auto nach Malpensa.

In seiner Antwort auf die Interpellation 17.3489 (einer der zahlreichen parlamentarischen Vorstösse zu diesem Thema) schreibt der Bundesrat, dass er überzeugt sei, dass sich die Verbindung zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa mit dem neuen Bahnangebot allgemein und im Besonderen für Touristen massgeblich verbessere. Wie vorauszusehen war, hat sich die Situation in die entgegengesetzte Richtung entwickelt: Die Einstellung des Busangebots war ein Rückschritt; den Schaden tragen nicht nur die Reisenden aus dem Tessin, sondern auch der Kanton als Tourismusdestination und als Kongresszentrum. Denn ein Kongresszentrum braucht bequeme und effiziente Verbindungen zu internationalen Flughäfen, und davon gibt es derzeit zu wenige. Dies gilt sowohl für Malpensa als auch für Zürich.

Der Bundesrat hat sich 2017, als er zur Nichterneuerung der Konzessionen für die Busverbindung Tessin–Malpensa Stellung nahm, bereit erklärt, die Situation nach drei Jahren erneut zu beurteilen. Die drei Jahre sind unterdessen vorbei.

Daher beauftrage ich den Bundesrat, zum Zustand von vor 2020 zurückzukehren und die Konzessionen für einen Busbetrieb Tessin–Malpensa wieder zu erteilen, damit die Reisenden eine Wahl haben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die betreffenden Bewilligungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr waren bis Ende Dezember 2019 gültig. Die Transportunternehmen haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge für neue Bewilligungen zu beantragen. Dies wurde den betroffenen Unternehmen in den an sie gerichteten Verfügungen mitgeteilt. Ohne entsprechende Anträge kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ausgelaufene Bewilligungen nicht wiederherstellen. Bereits Ende 2022 lief das im Jahre 2019 verfügte "Moratorium" für grenzüberschreitende Linienbusverkehre zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa ab. Das bedeutet, dass die Busunternehmen schon seit letztem Jahr Anträge für grenzüberschreitende Linienbusverkehre ab dem 1. Januar 2023 hätten einreichen können. Kein Unternehmen hat bis dato einen entsprechenden Antrag eingereicht. Sobald dem UVEK entsprechende Anträge vorliegen, werden in einem ersten Schritt unter anderem der Kanton Tessin wie auch die SBB im Rahmen des ordentlichen Verfahrensablaufs sowie in einem weiteren Schritt die zuständigen italienischen Behörden um Stellungnahme zu dem beantragten Linienbusverkehr ersucht. Eine ernsthafte Konkurrenzierung des Bahnverkehrs müsste anhand neuer, aussagekräftiger und belegter Zahlen von den betroffenen Eisenbahnunternehmen, dem Kanton Tessin oder Italien nachgewiesen werden. Gestützt auf die erhaltenen Stellungnahmen und den tatsächlichen Verhältnissen würde das UVEK die Anträge prüfen und über die Erteilung oder Ablehnung der Bewilligungen entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.