23.4070 · Interpellation · 2023-09-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Situation auf Lampedusa ist bekanntlich katastrophal: Zeitweise kommen dort pro Tag bis zu 5000 Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten an.
Es ist offensichtlich, dass diese Situation Auswirkungen auf ganz Europa und insbesondere auf die Schweiz haben wird, da die illegal Eingereisten nach Norden weiterziehen werden.
Frankreich und Österreich haben angekündigt, dass sie die Kontrollen an der Grenze zu Italien verstärken bzw. wiedereinführen wollen.
Ich frage den Bundesrat:
Sind die Prognosen für 2023 über die Ankunft von Asylsuchenden in der Schweiz und die damit verbundenen Kosten angesichts der Situation auf Lampedusa noch aktuell oder müssen sie nach oben korrigiert werden?
Beabsichtigt die Schweiz – angesichts der Massnahmen Frankreichs und Österreichs –, an der Grenze zu Italien wieder systematische Kontrollen zur Bekämpfung der illegale Einwanderung einzuführen? Falls nein, warum nicht?
Will der Bundesrat möglicherweise den (offiziell) 80 000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die täglich ins Tessin strömen, keine «Unannehmlichkeiten» verursachen durch allfällige verstärkte Zollkontrollen? Ist der Bundesrat – einmal abgesehen davon, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger und die Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten schon auf den ersten Blick leicht zu unterscheiden sind – nicht der Ansicht, dass die innere Sicherheit Vorrang haben müsste vor dem Anliegen, dass die Inhaberinnen und Inhaber eines G-Ausweises auf möglichst bequeme Weise in die Schweiz kommen können (zumal die meisten dieser Personen in Branchen tätig sind, in denen keinerlei Mangel an einheimischen Arbeitskräften besteht)?
Die Schweiz hat Italien 20 Millionen Franken zugesagt, theoretisch dafür, dass es seine Aufnahmekapazität für Migrantinnen und Migranten erhöht. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass dieses Geld stattdessen in die Erhöhung der Sicherheit an den Landesgrenzen investiert werden müsste?
Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die an der jüngsten Massenschlägerei in Zürich beteiligten Eritreerinnen und Eritreer rasch aus der Schweiz auszuschaffen? Wenn jemand ein Anhänger des Regimes des Landes ist, aus dem er kommt, den Behörden in der Schweiz aber erklärt, er sei verfolgt worden, kann ihm dann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ja, die Prognosen sind noch aktuell. Das SEM geht bei seiner operativen Planung für das Jahr 2023 von einem Planwert von 28 000 Gesuchen aus.
2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Einführung von Binnengrenzkontrollen nach Art. 25 Schengener Grenzkodex (SR 0.362.380.067) heute für die Schweiz nicht gegeben sind. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht und die Erfahrung anderer Schengen-Staaten zeigt, dass die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen selbst bei hohem Mitteleinsatz höchstens einen marginalen Einfluss auf die irreguläre Skundärmigration hat. Unbesehen davon ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Grenzraum im Rahmen seiner Zollkontrollen präsent und führt risikobasierte Kontrollen durch. Die Einführung von systematischen Kontrollen hätte angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritten pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen. Auch würde die Schweiz weiterhin verpflichtet bleiben, ein Asylverfahren durchzuführen, wenn eine gesuchstellende Person nicht in einen anderen Dublin-Staat überstellt werden kann.
3. Für den Bundesrat ist die innere Sicherheit nicht weniger wichtig als die Einhaltung des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681). Gut funktionierende Wirtschaftsräume in den Grenzregionen setzen jedoch einen ungehinderten Grenzübertritt von Grenzgängerinnen und Grenzgängern voraus. Um das gute Funktionieren der Wirtschaftsräume in den Grenzregionen auch bei einer allfälligen Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu erhalten, müsste geprüft werden, welche Vorkehrungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/EFTA getroffen werden könnten, damit ihre Einreise möglichst wenig behindert wird.
4. Diese CHF 20 Millionen sind Teil des Zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (insgesamt CHF 1,3 Milliarden). Dieser wurde vom Parlament im Rahmen von zwei Bundesbeschlüssen (BBI 2018 6729 und BBI 2018 6731) genehmigt. Die Unterstützung an Italien betrifft den Rahmenkredit Migration, über den von Migrationsbewegungen besonders betroffene EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden sollen und ist somit zweckgebunden. Die Staaten an den europäischen Aussengrenzen und somit auch Italien übernehmen innerhalb Europas einen wichtigen Teil der Steuerung der Migration. Unser Land profitiert daher auch von der Stärkung der Migrationsstrukturen in diesen Staaten.
5. Das SEM widerruft das Asyl und aberkennt die Flüchtlingseigenschaft, wenn Flüchtlinge den Status mit wissentlichen und willentlichen Falschangaben im Asylverfahren erschlichen haben. Die Teilnahme an Anlässen der eritreischen Diaspora in der Schweiz für sich alleine genommen stellt keinen Beendigungsgrund für das Asyl und auch keinen Aberkennungsgrund für die Flüchtlingseigenschaft dar. Das SEM wird bei konkreten Hinweisen manifester Unterstützung des heutigen Regimes in Eritrea den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft im Einzelfall prüfen. Weiter prüft das SEM den Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Dies setzt voraus, dass jemand erheblich oder wiederholt respektive schwerwiegend gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat, diese gefährdet oder die innere oder äussere Sicherheit gefährdet.