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23.4118 · Postulat · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat zur weit verbreiteten Nutzung von Klinikinformationssystemen (KIS) geführt. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat erstmals schweizweit in einer Studie die Effizienz und Fehleranfälligkeit von zwei in der Schweiz gängigen KIS untersucht. Die Studie zeigt, dass mit unsachgemäss konzipierten, implementierten und angewendeten KIS deren Potenzial nicht ausgeschöpft werden kann. Das hat nicht nur einen hohen administrativen Zusatzaufwand zur Folge, sondern es treten gehäuft vermeidbare Fehler auf. Diese wiederum führen zur Schädigung von Patient:innen und können zu Ineffizienz, Frustration, Burnout und sogar zu Second Victim beim Gesundheitspersonal führen.

Insgesamt zeigen verschiedene Studien eindrücklich, dass bei den KIS ein hoher Ressourcenbedarf und -verschleiss und durch ihre hohe Fehleranfälligkeit ein sehr grosses Risiko für die Sicherheit der Patient:innen und des Personals darstellt.

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen insbesondere von Artikel 58 KVG verbindlich umgesetzt werden können.

  1. Wie können die Leistungserbringer im Gesundheitswesen flächendeckend verpflichtet werden, KIS zu betreiben, die sachgemäss konzipiert und implementiert sind und wirksam angewendet werden können? Welche Möglichkeiten der Verpflichtung gibt es die empfohlenen Massnahmen zur Fehlervermeidung verbindlich umzusetzen?

  2. Wie können sie in Bezug auf die Erfüllung der Vorgaben überwacht und nötigenfalls Unterlassungen sanktioniert werden?

  3. Welche Stakeholder sollen zur Lösung des Problems beigezogen werden, wo und in welcher Form müssen diese zusammenarbeiten, für die Optimierung der Effizienz und Sicherheit der KIS?

  4. Der Bundesrat soll aufzeigen, wie der in der Schweiz herrschende Mangel an Richtlinien oder Standards für Testungen des Systemdesigns im Rahmen der Entwicklung und Implementierung von KIS beheben kann.wo die Zusammenarbeit bereits optimal funktioniert und der ausgewiesene Mehrnutzen für die Sicherheit der Patient:innen und des Personals als Vorbild für die gesamte Gesundheitsversorgung dienen kann.

  5. Der Bundesrat soll prüfen, ob für die Ziele die gesetzlichen Bestimmungen genügen, ob sie zu ergänzen sind oder ob die Ziele auf dem Verordnungsweg verbindlicher umgesetzt werden können.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

In den aktuellen Vierjahreszielen zur Qualitätsentwicklung legt der Bundesrat fest, dass die Leistungserbringer eine operative Umsetzungs-Infrastruktur für die Qualitätsentwicklung implementieren, welche sie weiterentwickeln. Zur Realisierung seiner Ziele hat der Bundesrat die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt. Die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer (Vertragspartner) haben in den vorgesehenen Qualitätsverträgen erstens die konkreten Anforderungen an ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem (QMS) zu regeln und zweitens die Sanktionen bei Verletzungen des Vertrags festzulegen. Mit einem geeigneten QMS können die Leistungserbringer ihre internen Prozesse sowie die zugrunde liegenden Klinikinformationssysteme (KIS) kontinuierlich verbessern. Fehlervermeidung und Effizienzsteigerung sind zwei wichtige Ziele eines geeigneten QMS. Das QMS dient z.B. dazu, die in der Studie erwähnten Probleme der Ineffizienz sowie Anwenderunfreundlichkeit durch geeignete Methoden und standardisierte Prozesse zu beheben. Die Vertragspartner haben die Aufgabe, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Bezugnehmend auf die erwähnte Studie kann zudem die EQK Empfehlungen zur Verbesserung des KIS abgeben.In Bezug auf die fehlenden nationalen Standards für KIS ist zudem festzuhalten, dass der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt hat, ihm bis Ende 2023 ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) zu unterbreiten. Eine zentrale Zielsetzung des Programms ist die Standardisierung, wobei der sichere und interoperable Datenaustausch (z. B. Identifikatoren) zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens im Vordergrund steht. Im Rahmen von DigiSanté hat die vom EDI initiierte Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen das Ziel Standards für das Gesundheitswesen zu entwickeln, zu pflegen und als nationale Empfehlungen zur Implementierung in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu publizieren. Der Erfolg dieser Massnahmen wird jedoch davon abhängen, ob die Akteure die entwickelten Lösungen und Standards dann auch tatsächlich nutzen und implementieren. Die EQK ist im Kontakt mit der Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen.Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen stellen den Akteuren damit bereits ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung, um dem Anliegen des Postulats Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.