23.4153 · Motion · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erstellung eines Monitorings zur Kosten- und Mengenentwicklung, die durch die seit dem 1. Juli 2022 mögliche selbstständig und auf eigene Rechnung zulasten der OKP tätigen psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen beeinflusst wird, an die Hand zu nehmen und Anfang 2024 eine erste Auflage eines anschliessend halbjährlich erscheinenden Monitorings vorzulegen.
Begründung
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Juli 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Bei der Einführung des Anordnungsmodell kündigte der Bundesrat an, dessen Wirkung mittels eines Monitorings zu überprüfen. Am 19. März 2021 kommunizierte er dazu, er werde «[…] um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung zu überwachen und falls nötig eine Anpassung der Regelung vorzunehmen, über die nächsten Jahre ein Monitoring durchführen.» 2022 liess der Bundesrat als Grundlage für das Monitoring ein Wirkungsmodell erarbeiten.
Über ein Jahr nach der Einführung des Anordnungsmodelles am 1. Juli 2022 fehlt ein offizieller Überblick, welche Wirkungen das Modell zeitigt. Dies, obschon Fragen der Qualität, der Versorgung, der Weiterbildung und der Fallbeurteilung nicht abschliessend geregelt sind und nach wie vor kein definitiver Tarif vorliegt – die Arbeit unter dem Modell jedoch läuft. Die Versorgungslage ist nicht klar, insbesondere in jenen Bevölkerungsgruppen und in jenen Randgebieten der Schweiz, welche gemäss Bundesrat besser versorgt werden müssten. Schätzungen zufolge dürfte auch das Kosten-Wachstum schon 2023 doppelt so hoch sein, als vom BAG 2021 ursprünglich geschätzt und kommuniziert (CHF 170 Mio.).
Es ist deshalb nicht zielführend, wenn ein Monitoring erst in einigen Jahren vorliegt und dessen Konzeption mit Verweis auf das Fehlen eines Tarifes hinausgezögert wird.
Damit die Umsetzung des Anordnungsmodell möglichst eng begleitet und gegebenenfalls auch entsprechende Massnahmen ergriffen werden können, müssen aussagekräftige Monitoring-Daten zeitnah und in kurzen, regelmässigen Abständen vorliegen. Die Motion stellt sicher, dass das Monitoring ab Anfang 2024 halbjährlich dem Parlament und anschliessend der Öffentlichkeit vorgelegt wird.
Das Monitoring des Bundesrates sollte insbesondere Aufschluss über folgende Daten liefern:
• Halbjährliche Kostenentwicklung im Vergleich zu 2020 und zu den Folgejahren 2021 und 2022
• Statistik der Personen, welche im ambulanten Bereich in der psychologischen Psychotherapie arbeiten
• Anzahl Praxen, die seit der Einführung des Anordnungsmodells eröffnet wurden
• Anzahl neuer ZSR-Nummern, welche seit Anfang 2020 eingelöst werden
• Örtliche Verteilung der Fachärzt/innen im Bereich Psychiatrier und psychologische Psychotherapie über die Schweiz – insbesondere mit Blick auf die Versorgung in Rand- und Bergregionen
• Differenzierung zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist bereits daran, ein Monitoring zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie zu erarbeiten. Von Juli bis Dezember 2022 war eine Übergangsphase mit paralleler Anwendung des Delegations- sowie des Anordnungsmodells. Daten über die Situation beim reinen Anordnungsmodell können somit erst ab Januar 2023 erfasst werden. Da die Abrechnungsdaten erst mit mindestens einem halben Jahr Verzögerung eine einigermassen genügende Vollständigkeit haben und viele Versicherte Rechnungen erst Ende Jahr einreichen, waren noch keine entsprechenden Auswertungen mit der notwendigen Qualität möglich. Die Veröffentlichung eines ersten Monitorings ist auf Frühjahr 2024 vorgesehen. Geplant sind ein jährliches Monitoring sowie zusätzliche vertiefte Analysen hinsichtlich Auswirkungen auf die Versorgungssituation sowie zu allfälligen Problemen in der Umsetzung, Handlungsbedarf und möglichen Anpassungsmassnahmen im Rahmen der Evaluation im 2025. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein jährliches Monitoring und die Evaluation zweckdienlich sind hinsichtlich aussagekräftiger Daten und der Ableitung eines allfälligen Anpassungsbedarfs in der Regulierung. Ein halbjährliches Monitoring würde keinen relevanten Mehrwert bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.