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23.4155 · Motion · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

1. die drei durch die Motion 20.3745 für die Programmperiode 2020-2024 eingeführten zusätzlichen Massnahmen (Stabilitätswaldpflege, Sicherheitsholzerei in Erholungswäldern und klimaangepasste Waldverjüngung) in den Programmperioden ab 2025 weiterzuführen und zu diesem Zweck definitiv in die Programmvereinbarung (PV) Wald aufzunehmen.

2. die Bundesbeiträge in der Programmperiode 2025-2028 für die Teilprogramme «Schutzwald», «Waldbiodiversität» und «Waldbewirtschaftung» gesamthaft um jährlich 25 Millionen Franken zu erhöhen und anschliessend in eine definitive Lösung zu überführen.

Begründung

Die beiden Räte hiessen die Motion 20.3745, Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes, am 10. März bzw. 1. Juni 2021 mit einer geringfügigen Änderung einstimmig gut. In der Folge fassten die beiden Räte die nötigen Finanzbeschlüsse im Umfang von total 100 Millionen Franken. Das BAFU und die Kantone nahmen danach die konkrete Umsetzung der Motion unverzüglich und zielstrebig an die Hand. Dabei bestätigte sich das von den Kantonen schon früher angemeldete grosse Bedürfnis, die Pflege des Waldes zur Anpassung an den Klimawandel zusätzlich zu unterstützen. Die Eingaben der Kantone fielen mit insgesamt 123 Millionen Franken höher aus als angenommen. Die aktuelle Planung sieht vor, dass der Bund den Kantonen für die Programmperiode 2020-2024 zusätzliche Bundesbeiträge von total 94,5 Millionen Franken ausrichtet. Die Kantone ihrerseits haben sich verpflichtet, Äquivalenzbeiträge in mindestens derselben Höhe bereitzustellen.

Die gestützt auf die Motion 20.3745 beschlossenen und finanzierten Massnahmen werden Ende 2024 auslaufen. Anfang 2023 führte die kantonale Regierungskonferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) bei allen Kantonen eine Umfrage zu den neuen Massnahmen aus der Motion 20.3745 sowie zum Bedarf der weiteren Massnahmen der PV Wald 2025-2028 durch. Diese ergab, dass sich die drei zusätzlichen Massnahmen bewährt haben und in der Programmperiode ab 2025 weitergeführt bzw. definitiv in die PV Wald aufgenommen werden sollen. Der zukünftige jährliche Bedarf an Bundesbeiträgen für den Wald wird von den Kantonen auf rund 145 Millionen Franken geschätzt. Dies entspricht in etwa der Summe für die Jahre 2021-2024, in denen die Bundesbeiträge zur Umsetzung der Motion 20.3745 um jährlich 25 Millionen Franken erhöht wurden. Die Plenarversammlung der KWL sprach sich daher im November 2022 und im Juni 2023 einstimmig dafür aus, die zusätzlichen Massnahmen auch nach 2024 weiterzuführen und zusammen mit dem Bund deren Finanzierung langfristig zu sichern.

Eine Fortführung der mit der Motion 20.3745 eingeführten zusätzlichen Massnahmen und deren Überführung in eine langfristige Lösung ist sachlich geboten. Das vom Bund initiierte Forschungsprogramm «Wald und Klimawandel» und die nachfolgende Verifizierung der Forschungsergebnisse in den Kantonen zeigten die bevorstehenden Veränderungen der Waldstandorte und der Baumartenzusammensetzung auf. Die Kantonsoberförster-Konferenz (KOK) einigte sich daher schon 2020 auf die drei Handlungsfelder «zukunftsfähige Waldverjüngung», «Umgang mit klimasensitiven Beständen» sowie «Sicherheit bei Infrastrukturanlagen und in Erholungswäldern». Seither hat sich die Situation im Schweizer Wald nicht verbessert, im Gegenteil. Die Prognosen für die Zukunft sind düster, um viele Hauptbaumarten (z.B. Fichte, Buche, Tanne) steht es schlecht. Bund und Kantone werden daher in den nächsten Jahren noch stärker gefordert sein, den Wald zusammen mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern an die erhöhten Anforderungen anzupassen. Der Umfang der umzusetzenden Massnahmen und der Mittelbedarf werden sich in Zukunft mit den immer grösseren Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald kontinuierlich erhöhen. Es ist daher dringend angezeigt, die mit Erfolg eingeführten zusätzlichen Massnahmen ohne Unterbruch fortzusetzen und nicht auf später zu verschieben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen die Notwendigkeit auf, die Anpassung des Waldes an den Klimawandel zur zukünftigen Sicherstellung der Waldfunktionen und -leistungen rasch voranzutreiben. Der Bundesrat erachtet den vom Motionär geschilderten Bedarf grundsätzlich als nachvollziehbar und durch die Kantone bestätigt. Diese Mehrausgaben für den Umweltbereich sind jedoch nicht eingeplant und müssten plafondserhöhend gesprochen werden. Für die Finanzen im Umweltbereich ist in den mehrjährigen Finanzbeschlüssen bereits ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum vorgesehen. Im Voranschlag 2025 und in den Folgejahren werden weitere Kürzungen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse nötig sein. Für neue Ausgaben besteht daher derzeit kein Spielraum im Bundeshaushalt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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