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23.4167 · Interpellation · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1) Wie sieht es mit den Sicherheitsausrüstungen im Tunnel aus, die solche extreme Vorfälle verhindern können?

2) Haben am 10. August alle installierten Sicherheitssysteme korrekt funktioniert?

3) Haben Lokführende und das technische Personal in der Kommandozentrale keine Voralarme oder Alarme erhalten oder wurden sie sogar ignoriert, um ein gesichertes Anhalten auszulösen?

4) Wurden technischen Kontrollen vom Güterzug ab Grenzübergang bis zum Tunnel durchgeführt? Wenn Ja, welche und wieviele?

5) Welchen Notfallplan sieht die SBB für den Fall vor, dass solche Vorfälle - die hoffentlich nie eintreten werden - auch Reisende oder Anwohnende in Bahnnähe betreffen?

Begründung

Die Entgleisung im Gotthardtunnel am 10. August 2023 verursachte und verursacht erhebliche Schäden im Bahnverkehr. Zu den vielen offenen Fragen im Zusammenhang mit diesem Unfall gehört sicherlich die Frage der Sicherheit: Bei 8 km beschädigter Strecke ist es fraglich, ob die Sicherheitssysteme rechtzeitig reagiert haben, nicht zuletzt, weil die Situation zweifellos viel ernster gewesen wäre, wenn es sich um einen Personenzug gehandelt hätte oder dieser in die Dynamik des Unfalls verwickelt gewesen wäre. Das Gleiche gilt für die Sicherheit der an die Bahnstrecke angrenzenden Dörfer, die an dieser Stelle objektiv unfallgefährdet sein könnten.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Zur Vermeidung von Unfällen sind sowohl bei der Infrastruktur (z.B. Gotthard Basistunnel), wie bei den Fahrzeugen Sicherheitsausrüstungen und Prüfprozesse vorhanden. Diese Systeme und Prüfprozesse können die Eintretenswahrscheinlichkeit oder das Ausmass von Ereignissen reduzieren. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag, um das System Eisenbahn sicher und zuverlässig zu betreiben.Als Beispiel für die infrastrukturseitigen Systeme verfügt das Schweizer Schiennenetz über ein dichtes Netz an Zugkontrolleinrichtungen insbesondere auf den Zufahrten zum Gotthard Basistunnel. Sie können verschiedene Arten von Defekten am Rollmaterial entdecken. Dazu gehören heissgelaufene Achslager, festsitzende Bremsen, ungeeignete Lastverteilung im Wagen bzw. Überbeladung sowie Lichtraumprofilüberschreitungen. Diese Zugkontrolleinrichtungen verhindern die Einfahrt der betroffenen Züge in den Tunnel. 2) Für die Untersuchung der Entgleisung ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zuständig. Ihr am 28. September 2023 veröffentlichter Zwischenbericht (www.sust.admin.ch) konzentriert sich auf den Radbruch als Ursache der Entgleisung und macht keine detaillierten Aussagen zu den anderen Aspekten. Diese werden noch untersucht. 3) Der Zwischenbericht der SUST enthält zum Fehlverhalten keine Hinweise und hält fest, dass «bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenberichtes keine Anhaltspunkte für vorbestehende betriebliche Mängel vorliegen, die die Entgleisung hätten verursachen können.» 4) Die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften geben vor, wie und wann die Eisenbahnunternehmen eine Zuguntersuchung durchführen müssen. Auch dieser Aspekt ist Bestandteil der Unfalluntersuchung. Der Zwischenbericht der SUST vom 28. September 2023 enthält diesbezüglich keine Angaben. 5) Die SBB als Infrastrukturbetreiberin hat für ihr Netz Einsatz- und Notfallpläne erarbeitet. Entgleisungen und Kollisionen mit Einbezug von Personenzügen gehören zu den zugrundeliegenden Szenarien.