23.4172 · Motion · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Autobahnabschnitt A1a Ecublens-Maladière Lausanne in eine Nationalstrasse umzuwandeln. Die Strasse sollte verschiedene Aus- und Einfahrten zu den Gemeinden von Lausanne-West aufweisen. Sie soll die Stadtteile und Zentren miteinander verbinden und eine ausgewogene Neuverteilung der Verkehrs- und Fortbewegungsarten vorschlagen. Diese Metropolstrasse oder dieser städtische Boulevard mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 oder gar nur 50 km/h soll eine Nationalstrasse der Klasse 3 bleiben.
Begründung
Die A1a Ecublens - Maladière ist ein Autobahnabschnitt, der als Sackgasse in einem Kreisverkehr quasi im Stadtzentrum von Lausanne endet - ein Überbleibsel aus einer Zeit, als man noch daran dachte, die Autobahn entlang des Genfersees weiterzuführen. Ihre Umwandlung in eine strukturierende Strasse, die in das sich verändernde Stadtgefüge integriert ist, hat mehrere Vorteile.
Diese Strassenachse soll zu verdichtet überbautem Gebiet werden. Aus Sicht der Mobilität lässt sich durch die Anpassung der Geschwindigkeit an diese städtische Entwicklung der "Ziehharmonika-Effekt" verringern. Dieser tritt denn auch bei 50 oder 60 km/h weniger häufig auf als bei 100 km/h. Dies würde zur Beseitigung des Engpasses bei Crissier beitragen, was den Zielen des ASTRA entspricht.
Zweitens wird durch die Umwidmung die beanspruchte Bodenfläche verringert und das umliegende Land aufgewertet, z. B. für den Wohnungsbau. Dies wird auch die Verlagerung des Verkehrs auf sich entwickelnde Infrastrukturen fördern: den Park-and-Ride-Parkplatz in der Nähe des Autobahnkreuzes Ecublens, die Schnellbuslinien mit eigener Fahrspur nach Lausanne und den grünen Weg für Fahrräder. Diese Durchlässigkeit wird die Verlagerung des Verkehrs vom regionalen auf das nationale Netz fördern, was den Zielen des ASTRA entspricht.
Ausserdem werden in diesem Gebiet regelmässig die gesetzlichen Grenzwerte für die Luftqualität, insbesondere für Feinstaub, erreicht. Durch die Verringerung dieser Verschmutzung und der Lärmbelästigung wird die Gesundheit einer ganzen Region geschützt.
Schliesslich macht die aktuelle Klimakrise einen Senkung des motorisierten Verkehrs unumgänglich. Dieser Motion leistet dazu einen Beitrag. Er aktualisiert das Projekt "Beseitigung des Engpasses von Crissier", das Anfang der 2000er-Jahre vom ASTRA begonnen und 2016 vom Bundesrat genehmigt wurde. Angesichts der internationalen Klimaverpflichtungen der Schweiz, des Klimagesetzes, das 2023 von der Bevölkerung angenommen wurde, und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die globale Erwärmung ist dieses Projekt inzwischen überholt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Zubringer A1M Ecublens – Maladière übernimmt in der Agglomeration Lausanne eine zentrale Erschliessungsfunktion zwischen den westlichen und den zentralen Stadtgebieten sowie der Autobahnverzweigung Ecublens. Täglich wird der Zubringer von über 50'000 Fahrzeugen genutzt. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsentlastung der angrenzenden Quartiere. Dieser Beitrag wird noch verstärkt mit der geplanten Realisation des Anschlusses Chavannes. Dieser hat das Ziel, die angrenzenden Quartiere zusätzlich vom Verkehr zu entlasten und den Verkehr auf die Autobahn zu verlagern. Eine Abklassierung der heutigen, vierspurigen Nationalstrasse 2. Klasse zu einer Nationalstrasse 3. Klasse, auf der auch Velos und andere langsame Verkehrsmittel zugelassen wären, sowie der Bau niveaugleicher Kreuzungen würde zu einer markanten Kapazitätsreduktion führen. Der Zubringer könnte seine Erschliessungsfunktion nicht mehr im erforderlichen Mass wahrnehmen und der Autoverkehr würde vermehrt in die angrenzenden Quartiere ausweichen. Der Bundesrat lehnt aus diesen Überlegungen das Ansinnen der Motionärin ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.