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Kostenexplosion im Gesundheitswesen verhindern. Mehr Spielraum für Innovation, Unternehmertum und Digitalisierung

23.4181 · Postulat · 2023-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Vorschläge aufzuzeigen, wie mit Innovations- und Startupförderung, sowie cleverer Digitalisierung die Kostenspirale durchbrochen werden kann.

Es soll dabei explizit nicht um medizinische Innovationen gehen. Er soll vielmehr zeigen, wie im Gesundheitswesen Jungunternehmen, innovative Firmen, neue digitale Technologien und unternehmerische gemeinnützige Projekte (sozial-unternehmerische Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften) regulatorisch, finanziell und steuerlich entlastet und gefördert werden können, damit diese Prozess- und Strukturoptimierungen etablieren können. Er soll zudem darlegen wie Marktzutrittshürden für solche Projekte abgebaut werden können und insbesondere kleine Akteure besser Chancen erhalten, sich im System beweisen und bei Erfolg skalieren zu können. Ein spezielles Augenmerk soll er dabei auf ambulante, intermediäre und stationäre Pflege und die ambulante medizinische Versorgung legen.

Begründung

Viel Geld wird heute im Bereich Forschung und Entwicklung in den medizinischen Fortschritt investiert. Auch die generelle Startup- und Innovationsförderung ist im Trend. Im Gesundheitswesen bräuchte es aber dringend mehr Innovation und unternehmerische Kreativität, um neue Wege gegen den Kostenschub zu finden! Wir brauchen neue Modelle und auch unkonventionelle Ideen, um unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren. Die heute sehr starren und verkrusteten Strukturen lassen leider wenig Freiraum und setzen keine Anreize für neue Ideen, neue Organisationsformen und Jungunternehmertum. Aber genau die Innovations-Kultur bräuchten wir in diesem Bereich sehr dringend. Dabei geht es nicht um Profitorientierung, sondern um unternehmerische Werte, Dienstleistungsdenken, Kundenorientierung, Effizienz zu Gunsten der Kerntätigkeit, Anpassungsfähigkeit an sich rasch wandelnde Bedürfnisse der Gesellschaft. Kleine und kreative Ideen müssten im Gesundheitswesen bessere Chancen erhalten, in den Markt eintreten, Pilotprojekte starten und sich so beweisen zu können mit dem Ziel die Qualität zu steigern, Kosten zu sparen sowie Prozess- und Strukturoptimierungen voranzutreiben.
Denkbare Massnahmen wären zum Beispiel Opting Out-Klauseln, Flexibilisierung oder Deregulierung im Gesundheitsbereich, Experimentier- oder Innovationsklauseln, Zweckbindungen eines kleinen Teils der bereits bestehenden Innovations- und Startupförderung in diesem Bereich, etc. Als innovative Ideen gelten beispielsweise neue Formen von intermediärer, integrierter, agiler und flexibler Versorgung, Digitalisierungsvorhaben, neue Krankenkassenmodelle, gemeinschaftliche und genossenschaftliche Projekte, etc.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Verbesserung von Prozessen und Strukturen in der Gesundheitsversorgung ist eine Daueraufgabe, die angesichts der Alterung der Bevölkerung und der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen weiter an Bedeutung gewinnt. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Gesundheitsversorgung» (NFP 74) wurden in diesem Zusammenhang in insgesamt 34 Projekten unterschiedliche Aspekte des schweizerischen Gesundheitswesens untersucht. Im Programmfazit von Januar 2023 wurden die zahlreichen Schnittstellen als zentrales Handlungsfeld identifiziert, die sich besonders bei der Versorgung älterer Patientinnen und Patienten ergeben. Aufgrund der in Artikel 3 der Bundesverfassung festgehaltenen Kompetenzausscheidung bildet die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone. Der Bund seinerseits trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Bevölkerung zu tragbaren Bedingungen gegen die Risiken von Krankheit und Unfall versichern kann. Das NFP 74 zeigt auf, dass die dezentrale Struktur des Versorgungssystems Raum bietet für die Verwirklichung von punktuellen Lösungen und innovativen Ansätzen in einem Bottom-up-Prozess. Der Bundesrat setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für Rahmenbedingungen ein, welche die Erprobung innovativer Ansätze, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung sowie die Umsetzung von Prozess- und Strukturoptimierungen fördern.Per 1. Januar 2023 ist der Experimentierartikel (Art. 59b KVG) in Kraft getreten. Er bildet die Grundlage für die Durchführung von neuen, innovativen Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung, zur Stärkung der Anforderungen der Qualität und zur Förderung der Digitalisierung. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen soll zudem mit dem Programm DigiSanté gefördert werden, welches aktuell erarbeitet wird. Mit diesem Programm will der Bundesrat die Qualität des Gesundheitswesens und dessen Effizienz erhöhen. Darüber hinaus fördert Innosuisse, die schweizerische Agentur für Innovationsförderung, innovative Projekte und Start-ups im Bereich des Gesundheitswesens mit verschiedenen Instrumenten. Aktuell resp. in der jüngeren Vergangenheit wurde dieser Förderbereich in einem Flagship-Thema sowie zwei Innovation Booster und zwei Networking Event Series aufgenommen. Insbesondere im Rahmen der Flagship-Initiative, einem transdisziplinären Förderinstrument entlang der Wertschöpfungskette, besteht Potenzial, auch künftig Herausforderungen des Gesundheitswesens zu adressieren. Des Weiteren beteiligt sich Innosuisse in der internationalen Zusammenarbeit an den EU-Partnerschaften «Transforming Health and Care Systems» sowie «Personalised Medicine». Zudem wurde ein Austauschprogramm für Start-ups mit Schwerpunkt auf digitale Gesundheit mit Israel organisiert.Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bereits zahlreiche Förderinstrumente vorhanden sind, die von den Akteuren genutzt werden können. Ein zusätzlicher Bericht würde keine neuen Erkenntnisse liefern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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