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23.4184 · Interpellation · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Für die Datenerhebung der in der Schweiz hospitalisierten Patientinnen und Patienten sind Kodierungsinstrumente nötig. Die in der Schweiz gültigen medizinischen Kodierungsinstrumente umfassen neben der Schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) und dem Kodierungshandbuch auch die Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in deutscher Übersetzung (ICD-10-GM). Die ICD wird weltweit eingesetzt, um Krankheiten zu definieren und voneinander abzugrenzen und ermöglicht die Einhaltung von Qualitätsstandards, Datenaustausch, Ressourcenverteilung und Risikoabschätzung.

Ab 2007 wurde in internationaler Entwicklungsarbeit an einer grundlegenden 11. Revision der ICD (ICD-11) gearbeitet. Die ICD-11 wurde am 28.05.2019 von der WHO verabschiedet und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Nach einer flexiblen Übergangszeit von mindestens 5 Jahren soll von ICD-10 auf ICD-11 umgestellt werden. ICD-11 zielt darauf ab, die digitalen Möglichkeiten zu verbessern bzw. die Nutzung zu vereinfachen. Sie bringt aber auch inhaltliche Änderungen wie die Einführung neuer Kapitel (z.B. zu Schlaf-Wach-Störungen oder zur sexuellen Gesundheit) oder eine veränderte Zuordnung von Krankheiten, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Verwendung unempathischer Begriffe zu beenden. So leiden beispielsweise Patienten und Patientinnen mit einer Schlafstörung unter einer Stigmatisierung, da ICD-10 diese als psychische Krankheit definiert. Die erstmalige Anerkennung von Schlafmedizin als eigenständiges Gebiet unter ICD-11 hebt diese Stigmatisierung auf. Eine rasche Umstellung auf ICD-11 ist folglich höchst relevant und wünschenswert.

Gemäss dem deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) arbeitet dieses in Kooperation mit dem Schweizer Bundesamt für Statistik an einer deutschen Übersetzung. Im Frühling 2022 veröffentlichte das BfArM die erste Version. Gemäss dem BfArM wird der Prozess noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann beabsichtigt der Bundesrat, den Wechsel von ICD-10 auf ICD-11 vorzunehmen?

  2. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat, der hohen Relevanz von neuen Kapiteln wie z.B. Schlaf-Wach-Störungen Rechnung zu tragen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu a: Ziel der unter der WHO geleiteten 11. Revision der « International Classification of Diseases » (ICD) war es, auf einer kohärenten Datenbasis Klassifikationen als internationalen Standard für Wissenschaft, Kommunikation und Information in der Medizin zu erstellen. Dank der neuartigen Architektur zeichnet sich die ICD-11 durch eine grosse Flexibilität in der Handhabung aus. Die ICD-11 ist mit einem eigenen Browser und Gebrauchsanweisung in den sechs WHO-Sprachen auf der WHO Internetseite ersichtlich. ICD-11 weist eine erhöhte technische und klassifikatorische Komplexität aus und ermöglicht einen vielfältigen Einsatz verschiedener Anwendungszwecke im schweizerischen Gesundheitswesen. Deshalb werden fachspezifische Arbeitsgruppen mit den verschiedenen Interessensgruppen gebildet. Sie erörtern die Einführung der ICD-11 in das schweizerische Gesundheitswesen . Der Einführungszeitpunkt der ICD-11 für die Kodierung der Mortalität und Morbidität in das schweizerische Gesundheitswesen ist noch nicht bekannt. Die Umstellung auf ICD-11 und die damit verbundene Finanzierung ist im Rahmen des Programms DigiSanté geplant. Das BFS hat ein externes Mandat bezüglich der Einführung der ICD-11 und deren Auswirkungen auf die nationalen Anwendungszwecke vergeben. Ein Grundlagenbericht soll die Folgen der Einführung der ICD-11 auf die nationalen Anwendungen analysieren. Zudem soll eine Beschreibung der verschiedenen Phasen von der Planung bis zur Anwendung der ICD-11 in der Schweiz dargestellt werden. Die Resultate des Mandates und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen werden im Sommer 2024 erwartet. In Anschluss an dieses Mandat ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsbehörden, medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden sowie den Kodierungs- und IT-Experten unter Berücksichtigung der Anwendungsbereiche sicherzustellen. Eine grundlegende Kooperation mit den Stakeholdern ist die Basis für eine erfolgreiche Implementation der ICD-11 im schweizerischen Gesundheitswesen. Zu b. Neue Kapitel (z.B. zu Schlaf-Wach-Störungen) der ICD-11 werden nach deren Einführung im schweizerischen Gesundheitswesen für die Kodierung zur Verfügung stehen.