Was unternimmt die Schweiz gegen das Leid der Jesiden und Jesidinnen (Êzîden) aufgrund des Völkermordes durch die Terrororganisation Islamischer Staat?
23.4205 · Interpellation · 2023-09-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 03. August 2014 startete die Terrororganisation Islamischer Staat, der sogenannte „IS“ eine gross angelegte militärische Offensive gegen die traditionell von Êzîden bevölkerten Gebiete Shingal im Nordirak. Dabei wurden über 5.000 Menschen getötet und weitere 7.000 entführt und verschleppt. Das Volk der Êzîden wird seit Jahrhunderten aufgrund seiner religiösen Identität diskriminiert und systematisch verfolgt. Bis zum heutigen Tag werden mehr als 2.500 êzîdische Frauen und Mädchen vom IS gefangen gehalten und gelten als vermisst. Ausserdem halten sich immer noch etwa 300.000 Êzîden in den Camps für Binnenvertriebene (IDPs) auf, ohne Aussicht auf die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr in ihre Heimatregion. Es fehlt an finanziellen Mitteln und so wird auch die Suche nach Vermissten noch Jahre andauern. Am 7. Juli 2023 wurde dazu eine Petition mit über 80'000 Unterschriften eingereicht: «Anerkennung des im Jahr 2014 begonnenen Völkermordes an den Êzîden»
Der Bundesrat wird zur Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie beurteilt der Bundesrat die Verbrechen des „IS“ gegen Êzîden im Irak von 2014, wonach es sich um einen Völkermord im Sinne des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinten Nationen handelt?
Wie unterstützt die Schweiz auf der internationalen Ebene die politische und juristische Aufarbeitung der Verbrechen und des Völkermordes, damit die Verantwortlichen für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden?
Wie kann der Bundesrat die Beweiserhebung des Völkermordes und der Massengräber in der Region Shingal unterstützen?
Wie unterstützt die Schweiz internationale und regionale Partnerorganisationen bei der Ermittlung und Suche von verschleppten Frauen und Kindern sowie nach wie vor vermisster Angehöriger?
Ist der Bundesrat bereit über Resettlementprogramme ein Sonderkontingent schutzbedürftiger Frauen und Kindern (Völkermord-Überlebende) aufzunehmen, ähnlich wie dies Baden-Württemberg (D) gemacht hat.
Wie unterstützt die Schweiz die betroffene Bevölkerung im humanitären Bereich weiterhin (auch in den nächsten Jahren)?
Wie setzt sich die Schweiz gegenüber dem Irak für die Achtung der Grund- und Minderheitsrechte der Êzîden und anderer Minderheiten und die Unterzeichnung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2 und 3. Unabhängig von der spezifischen juristischen Qualifikation des Tatkomplexes anerkennt der Bundesrat das Leid und die Opfer der Jesidinnen und Jesiden und anderer religiösen und ethnischen Minderheiten durch die Gräueltaten des selbsternannten «Islamischen Staat» (IS) und hat diese schweren Verstösse gegen das Völkerrecht aufs Schärfste verurteilt. Der grundsätzlichen Position des Bundesrates entsprechend, wie sie in den Antworten auf die Vorstösse 21.3948, 22.4326 und 23.3784 zum Ausdruck gebracht wurde, hat der Bundesrat keine Beurteilung über die Klassifikation der Gräueltaten als «Völkermord» vorgenommen. Diese Feststellung obliegt aus Sicht des Bundesrats nicht einzelnen Staaten, sondern Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene für eine Stärkung dieser Institutionen, insbesondere des Internationalen Strafgerichtshofs. Sie ruft alle Staaten auf, das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (SR 0.312.1) zu ratifizieren und setzt sich auch gegenüber dem Irak für dessen Beitritt ein. Die Schweiz unterstützte im Rahmen der Mandatsverhandlungen für das «Untersuchungsteam der Vereinten Nationen zur Förderung der Rechenschaftspflicht für von Da'esh / ISIL begangene Verbrechen (UNITAD)» im Sicherheitsrat diesen September dessen Verlängerung. Sie unterstreicht die Notwendigkeit die Verbrechen des IS nicht ungesühnt zu lassen. Das Mandat beeinhaltet die Unterstützung der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und umfasst auch die Beweiserhebung über die durch den IS begangenen Verbrechen, in Zuge derer auch Massengräber untersucht werden. 4. Die Schweiz unterstützt die Arbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), das in diesem Bereich mit den lokalen Behörden zusammenarbeitet. 5. Das Resettlement-Programm 2022/23 ist aufgrund des Drucks auf das Schweizer Asylsystem zurzeit ausgesetzt. Das Folgeprogramm 2024/25 sieht die Aufnahme von bis zu 1’600 Flüchtlingen vor. Der Schwerpunkt liegt auf Personen, die von Konflikten und Verfolgung im Nahen Osten und entlang der zentralen Mittelmeerroute betroffen sind. Das Programm wird jedoch erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert, wenn sich die aktuell angespannte Situation in Bezug auf die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Personen unter dem Schutzstatus S entspannt hat. Das Staatssekretariat für Migration wird zu diesem Zeitpunkt die Erstasylländer identifizieren, auf die das Programm abzielt. 6. Diesbezüglich verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 16.3734 Seydoux «Welche Unterstützung für jesidische Familien?», in der er festhielt, dass er alle Opfer der irakischen Krise unabhängig von ihrer religiösen oder gemeinschaftlichen Zugehörigkeit unterstütze. Die Schweiz hat seit 2014 rund 110 Millionen Franken für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im Irak bereitgestellt. Davon gingen 95 Prozent an humanitäre Partner und Projekte wie das IKRK, das UNHCR, das Welternährungsprogramm sowie nationale und internationale NGO. Das Kooperationsprogramm 2019–2024 für den Nahen Osten legt den Schwerpunkt auf die Bereiche Wasser, Hygiene und Sanitärversorgung sowie Schutz von Zivilpersonen. Die Unterstützung der Schweiz in den nächsten Jahren wird sich nach den Prioritäten des Kooperationsprogramms 2025–2028 richten, das derzeit ausgearbeitet wird. 7. Zusätzlich zu der oben bereits gegebenen Antwort auf die Fragen 1, 2 und 3 sollte folgendes präzisiert werden: im Einklang mit ihren menschenrechtlichen Prioritäten setzt sich die Schweiz für den Schutz von Minderheiten und gefährdeten Gruppen im Irak und der gesamten Region ein, dies sowohl bilateral im Rahmen von regelmässigen politischen Konsultationen als auch auf multilateraler Ebene, etwa im Sicherheitsrat. Sie ermutigt die irakischen Behörden, mehr Massnahmen zum Schutz von Angehörigen von Minderheiten zu ergreifen und ihre Grundrechte zu gewährleisten.