23.4216 · Postulat · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept zu prüfen, mit dem die Einführung wirksamer Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention in den Kantonen, die dies wünschen, gefördert werden soll. Als Grundlage für dieses Konzept sollen einerseits bestehende kantonale Projekte dienen. Andererseits ist dazu in allen Departementen ein Inventar zu erstellen über alle bundesrechtlichen Vorschriften, die einer schnellen sozialen Prävention im Wege stehen, wenn es um Armutsrisiken und Überschuldung geht.
Begründung
Am 1. März 2023 hat der Nationalrat eine Motion angenommen, mit der ein grosses soziales Problem in der Schweiz angegangen werden sollte, das auf allen Staatsebenen erhebliche Kosten verursacht: das Problem der Verschuldung. Bekanntlich sind überschuldete Personen überdurchschnittlich oft von Sozialhilfe abhängig (mit finanziellen Folgen für Kantone und Gemeinden). Schulden beeinflussen aber auch die Gesundheit (mit finanziellen Folgen auf Bundesebene für die IV und die Krankenkassen). Der Nutzen präventiver Massnahmen zur Vermeidung von Überschuldung ist allgemein anerkannt, wie nationale und internationale Studien zeigen (vgl. die laufende Studie von Dr. Haunberger, ZHAW). Es ist umstritten, ob die Kantone und Gemeinden dafür voll verantwortlich sind oder ob auch der Bund einen Beitrag leisten kann. Zweifellos in der Verantwortung stehen Kantone und Gemeinden, wenn es um die direkte Beratung und Unterstützung von überschuldeten Personen geht, und zwar aufgrund ihres Verfassungsauftrags zur Armutsprävention und ihrer Nähe zu den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Der Bund kann jedoch Grundlagenarbeit leisten und Sensibilisierungskampagnen zum Thema Überschuldung durchführen. Er kann auch einen Prozess in Gang setzen, um die rechtlichen Hindernisse für die Schuldenprävention zu beseitigen, und dazu ein geeignetes Konzept in einem ähnlichen Rahmen wie beim Nationale Programm gegen Armut 2014-2018 und die Nachfolgeplattform ausarbeiten (z.B. im Bereich des Betreibungswesens, der Meldung unbezahlter Krankenkassenprämien an die Kantone, der Steuerbestimmungen usw.). Während der Ständerat die Motion im September 2023 stillschweigend ablehnte, zeigte sich der Bundesrat in seiner Antwort und in den Interventionen seines Departementsvorstehers stets offen dafür, dass die Motion in einen Studienauftrag zu dieser entscheidenden Frage der Schuldenprävention umgewandelt werden könnte.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.