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23.4245 · Interpellation · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die langfristige Entwicklung des Schienenverkehrs bedingt zusätzliche Kapazitäten für Instandhaltung und Abstellungen. Dabei wird es immer schwieriger, geeignete Standorte zu finden. Der Widerstand gegen Serviceanlagen ausserhalb von Siedlungsgebieten hat sich in den letzten Jahren verstärkt.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Standorte in Siedlungsgebieten oder auf bereits versiegelten Flächen ausserhalb der Siedlungsgebiete priorisiert werden sollten, um den Kulturlandverlust zu reduzieren?
2. Erwägt der Bundesrat, Finanzierungen aus dem Bahninfrastrukturfonds an Bedingungen wie z.B. die haushälterische Nutzung des Bodens, zu knüpfen?
3. Standorte, die auf Verdichtungen und Mehrfachnutzungen basieren, sind in der Umsetzung aufwendiger und teurer. Wäre der Bundesrat allenfalls bereit, die Mehrkosten für Projekte, welche vorbildlich mit der Ressource Boden umgehen, mitzutragen?
4. Welche raumplanerischen Instrumente und Anreize könnte der Bund einführen, um Verdichtungen und Mehrfachnutzungen im Bereich der Produktionsanlagen von Verkehrsinfrastrukturen wie auch im Bereich der Logistik von Ver- und Entsorgung effizient realisieren zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aufgrund des Angebotsausbaus entsteht Bedarf nach zusätzlichen Abstell- und Serviceanlagen. Ohne diese ist der erweiterte Bahnbetrieb nicht möglich. Diese Anlagen beanspruchen meist mehrere Hektar Fläche und können erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben. Sie werden demnach im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene koordiniert. Als Voraussetzung für die Genehmigung solcher Anlagen muss das Unternehmen nachweisen, dass bei der Planung eine Standortevalutaion mit umfassender Interessenabwägung stattgefunden hat. Diese Anforderungen werden im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 Bst. b, Art. 3 und Art. 15 Abs. 3 Bst. b Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) verlangt. 2. In Art. 51 des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) wird festgehalten, dass bei Finanzierungen aus dem Bahninfrastrukturfonds u.a. die Anliegen der Regionalpolitik, die Anliegen der räumlichen Entwicklung und der Agglomerationspolitik sowie die Anliegen des Umweltschutzes berücksichtigt sein müssen. 3. Standorte mit möglicher Mehrfachnutzung bieten den Vorteil, dass weniger Flächen beansprucht werden. Die Wahl eines solchen, allenfalls teureren Standorts muss in einer Interessenabwägung mit anderen Interessen (z.B. Betrieb, Umweltschutz) und mit anderen möglichen Standorten und Varianten verglichen werden. 4. Bezüglich der Planung von Produktionsanlagen und Verkehrsinfrastrukturen ist der Bund bestrebt, wenn immer möglich verdichtete Projekte oder solche mit Mehrfachnutzung zu priorisieren. Er schöpft das Potenzial aus, der Sachplan Verkehr, Teil Programm gibt den Rahmen vor. Der Bund verfügt über keine weiteren raumplanerischen Instrumente zur zusätzlichen Förderung von verdichtetem Bauen bzw. Mehrfachnutzungen der Produktionsanlagen von Verkehrsinfrastrukturen. Der Bereich der Logistik von Ver- und Entsorgung fällt zu grossen Teilen in den Kompetenzbereich der Kantone und der Privatwirtschaft, weshalb der Spielraum des Bundes beschränkt ist. Die Prüfung von Möglichkeiten zum Einbringen der Bundesinteressen bei verdichteten und effizienten Infrastrukturplanung werden zusammen mit den relevanten Akteuren angegangen.