23.4248 · Interpellation · 2023-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die bundesrätliche Antwort auf meine Frage 23.7448, welche die schrittweise Reduktion von Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung betrifft, lässt noch viel Raum für Interpretation offen. Um jedoch die entsprechenden Selbstverpflichtungen erfüllen zu können, die 2010 (Aichi-Ziele, Ziel 3) und 2022 (Kunming-Montreal-Zielrahmen für die Biodiversität, Ziel 18) eingegangen und in Strategie (2012) und Aktionsplan (2017) Biodiversität verankert wurden, vor allem aber um unsere Lebensgrundlagen wirksam schützen zu können, stellt sich die Frage, ob der Bundesrat nicht rasch einen engagierten Plan vorlegen will. Dieser Plan würde einen Absenkpfad bis 2040 mit überprüfbaren, engagierten Etappenzielen enthalten – und Korrekturmassnahmen, falls Zwischenziele nicht erreicht werden können.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wenn er im bisher angeschlagenen Tempo vorangeht: Wie lange wird es dauern, bis alle im 2020 als biodiversitätsschädigend identifizierten rund 160 Subventionen analysiert sind? Wie lange wird es dauern, bis diese schädigenden Wirkungen effektiv minimiert sind?
2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es zur Erreichung des oben genannten Ziels 18 einen ambitionierten Projektplan braucht, mit Etappenzielen und allfällig nötigen Korrektiven über das entsprechende Zeitfenster hinweg? Wenn nein, warum?
3. Wie sieht dieser «Absenkpfad» zur Reduktion der biodiversitätsschädigenden Wirkung von Anreizen und Subventionen in der Schweiz genau aus bzw. bis wann soll er entwickelt werden?
4. Gängige Methoden des Projektmanagements sehen die Formulierung und Überprüfung von Etappenzielen vor: Welche Etappenziele sind vorgesehen, um das Ziel 18 des globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal bzw. die entsprechenden Ziele von Strategie und Aktionsplan Biodiversität Schweiz rechtzeitig zu erfüllen?
5. Die Beteiligung der interkantonalen Konferenzen, aber auch der Kantone und Gemeinden ist entscheidend für den Erfolg dieses Absenkpfads. Wie werden sie in den Prozess einbezogen?
6. Wird der Bundesrat die Bemühungen der Kantone und Gemeinden bei der Identifizierung von Subventionen, die sich negativ auf die Biodiversität auswirken, unterstützen? Wird eine anwendbare Methodik entwickelt?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Bestehende Subventionen werden alle sechs Jahre einer Subventionsüberprüfung unterzogen. Der entsprechende Fragebogen enthält seit 2022 auch Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen sowie Marktverzerrungen und negativen Externalitäten. Dies schliesst auch Biodiversitätswirkungen ein (vgl. Stellungnahme des Bundesrats zur Motion 22.4596 Vara). Darüber hinaus ist es sinnvoll, ausgewählte Subventionen vertieft zu überprüfen, wie dies aktuell für acht Subventionen geschieht. Um unerwünschte Wirkungen zu minimieren, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zudem regelmässig Reformvorschläge im Rahmen der Sektoralstrategien. Dabei lassen sich Zielkonflikte jedoch nicht immer auflösen. 2, 3 und 4) Ende 2024 wird die Bundesverwaltung dem Bundesrat einen Gesamtüberblick über den Fortschritt bezüglich Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen vorlegen. Über das weitere Vorgehen wird auf Basis dieser Gesamtevaluation zu entscheiden sein (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrats zur Motion 22.4596 Vara sowie die Antwort auf die Fragen 1 – 3 der Interpellation 22.3839 Trede). 5) Zeigt sich im Rahmen von Subventionsüberprüfungen Reformbedarf, so bezieht der Bund die Kantone im Rahmen der üblichen Prozesse ein. 6) Die Bundesverwaltung steht den kantonalen Fachstellen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Entwicklung einer spezifischen Methodik ist dagegen nicht sinnvoll, da sich die einzelnen Subventionen stark unterscheiden (vgl. auch Antwort des Bundesrats auf die Fragen 23.7135 und 23.7136 Klopfenstein Broggini). Für das generelle Vorgehen stehen bereits gute Grundlagen zur Verfügung, beispielsweise von der OECD und der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL).