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23.4257 · Interpellation · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Parlament hat wiederholt festgehalten, dass es die Branchenvereinbarung der Radiobetreiber stützt und den UKW-Betrieb einstellen will. Trotzdem hatte das UVEK im Sommer 2023 eine nochmaligen Verlängerung der bestehenden Konzessionen der UKW-Radios bis Ende 2026 beschlossen. Durch den Rückzug der Motion Aeschi 21.4037 am 11.9.2023 wurde ein weiterer Negativentscheid für UKW-Radios verhindert. Und trotzdem wurde eine zweite Mo Aeschi 23.4001 eingereicht, die neue UKW-Konzessionen ab 2027 fordert.
Die laufenden Änderungen der Rahmenbedingungen erschweren den Radios, die jetzt schon auf DAB+ senden, die Planung. Erschwerend kommt dazu, dass die Förderungen für den Umstieg auslaufen. Der Betrieb von drei Radio-Verbreitungstechnologien (neben UKW und DAB+ ist auch die Radionutzung über Internet wesentlich) verursacht unnötige Kosten und verzögert die Umstellung. Alles zusammen ist existenzbedrohend für Betreiber von DAB+-Radios.

1. Wie kommt der Bundesrat dazu, sich bezüglich Weiterführung der UKW-Konzessionen über das Parlament hinwegzusetzen? Ist er sich bewusst, dass er damit die Marktsituation zulasten der DAB+-Sender beeinflusst und die digitale Transformation ausbremst?

2. Wie gedenkt der Bundesrat die Planungssicherheit und Marktsituation für DAB+-Radiobetreiber zu verbessern?

3. Kann der Bundesrat bestätigen, dass der Betrieb der bundeseigenen UKW-Stationen (ASTRA) definitiv per Ende 2024 eingestellt wird?

4. Beteiligt sich der Bund finanziell am Weiterbetrieb von UKW-Stationen Dritter oder leistet er andere Beiträge, von denen DAB+-Betreiber ohne UKW-Konzession nicht profitieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1 und 2: Der Bundesrat möchte optimale Rahmenbedingungen schaffen, damit die Radios die digitale Migration erfolgreich abschliessen können. Ursprünglich beabsichtigte die Radiobranche, die Verbreitung via UKW bis spätestens Ende 2024 abzuschalten. Einige Vertreter der Branche sprachen sich jedoch im Frühjahr 2023 für einen befristeten UKW-Weiterbetrieb nach 2024 aus. Innerhalb der Verbände gibt es unterschiedliche Haltungen. Der Bundesrat trägt mit der letztmaligen Verlängerung um zwei Jahre diesen unterschiedlichen Positionen Rechnung, gibt aber auch den reinen Digitalradios Planungssicherheit, denn eine weitere Verlängerung nach 2026 ist nicht vorgesehen. Frage 3: Die UKW-Sender in den Tunnels der Nationalstrassen werden wie geplant Ende 2024 ausgeschaltet, erste UKW-Sender wurden wegen defekten Anlageteilen bereits ausser Betrieb genommen. Frage 4: Der Bund hatte mit der Technologieförderung den Umstieg auf DAB+ unterstützt. Die Technologieförderung läuft Ende 2024 aus. Es sind keine weiteren Unterstützungsbeiträge vorgesehen.

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