Mietzinserhöhung trifft Mieter vierfach. Evaluation der rechtlichen Grundlage für Mietzinserhöhungen
23.4272 · Postulat · 2023-09-29
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Aktuell flattern vielen Mieterinnen und Mietern Mietzinserhöhungen ins Haus. Mietzinserhöhungen wegen dem gestiegenen Referenzzinssatz, dem Teuerungsausgleich, der Kostensteigerung wie auch höheren Nebenkosten haben alle ihre Ursachen in der Inflation. Gleichzeitig befeuern steigende Mietzinse die Inflation und lösen damit weitere Mietzinserhöhungen aus.
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen mit einer Evaluation der rechtlichen Grundlage von Mietzinserhöhungen. Folgende Fragen sollen evaluiert werden:
Werden Inflationskosten durch die vierfache Mietzinserhöhung mehrfach auf die Mietenden überwälzt?
Ist die Berechnung des Referenzzinssatzes noch aktuell und korrekt bzw. Bedarf es einer Überarbeitung? Welche nicht gewollten Verwerfungen bringt die Regelung des Referenzinssatzes mit sich?
Wie kann das Dilemma der SNB gelöst werden, wenn durch steigende Zinsen der Referenzzinssatz erhöht und damit die Inflation weiter befeuert wird?
Begründung
Angesichts des steigenden Referenzzinssatzes erhalten derzeit viele Mieterinnen und Mieter eine Mietzinserhöhung. In der Regel werden die Mietzinse dabei jedoch nicht nur wegen dem Referenzzinssatz erhöht, sondern gleichzeitig wird auch noch ein Teuerungsausgleich sowie eine allgemeine Kostensteigerung geltend gemacht. Wegen steigenden Energiepreisen wird oder wurde unlängst auch der Beitrag für die Nebenkosten erhöht.
Alle diese Erhöhungen haben eine gesetzliche Grundlage und sind daher legitim. Sie alle haben jedoch die steigende Inflation als Ursache und es stellt sich die Frage, ob diese vierfache Mietzinserhöhung die Inflation nicht zu stark auf Mietende überwälzt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich bereits in den Stellungnahmen u.a. zu den Motionen 23.3850 und 23.3949 zu den Zusammenhängen der geltenden Regeln zur Mietzinsgestaltung und der Inflation geäussert. Er hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass das geltende System insgesamt einen eher glättenden Effekt auf die Mietzinsentwicklung hat. Mietzinserhöhungen wirken sich zwar auf die Inflation aus, der Effekt darf aber nicht überschätzt werden. Weil die Mietzinse und Nebenkosten zu rund einem Fünftel in die Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise LIK einfliessen, führen Mietzinserhöhungen zu einer gewissen Steigerung des LIK (Zweitrundeneffekt). Ein Drittrundeneffekt ist in der Folge jedoch kaum mehr festzustellen. Kommt hinzu, dass nur 40 Prozent der Teuerung auf den Mietzins überwälzt werden dürfen. Auch hat der Bundesrat festgehalten, dass alternative Modelle für die Festlegung und Anpassung der Mietzinse bisher keine Mehrheiten fanden. Beispielsweise wurde die Entkoppelung der Mietzinse vom Referenzzinssatz und damit die Übertragung des Zinsschwankungsrisikos an die Vermieterschaft bisher abgelehnt. Zudem würde eine Anbindung an den LIK anstelle des Referenzzinssatzes ebenfalls dazu führen, dass die Mietzinse in Zeiten der Teuerung angehoben werden dürfen.Anlässlich der ausserordentlichen Session zum Thema «Wohnen und Mieten», welche National- und Ständerat während der Herbstsession 2023 abgehalten haben, kündigte der WBF-Vorsteher an, dass er dem Bundesrat u.a. vorschlagen werde, das bisherige Mietzinsmodell zu überprüfen. Dieses Modell stammt aus den 1980er Jahren und dient insbesondere als Grundlage für die Festlegung der Sätze für die Überwälzung der Referenzzinssatzentwicklung (Art. 13 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen [VMWG; SR 221.213.11]) und des Teuerungsausgleichs auf dem risikotragenden Eigenkapital (Art. 16 VMWG). Folgerungen für die Regeln der Mietzinsgestaltung können gezogen werden, sobald entsprechende Resultate vorliegen. In Bezug auf die Erhebung des Referenzzinssatzes sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Als volumengewichteter Durchschnittssatz inländischer Hypothekarforderungen, der vierteljährlich publiziert wird, handelt es sich um eine verlässliche Grösse, welche die wirtschaftlichen Realitäten – mit einer gewissen Verzögerung – gut darstellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.