Abhängigkeit reduzieren, Versorgungssicherheit stärken. Der Bund muss europäische und schweizerische Hersteller von Solarmodulen besser berücksichtigen
23.4283 · Motion · 2023-09-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass bei Aufträgen des Bundes mindestens 40% der verbauten Solarmodule aus europäischer oder schweizerischer Produktion stammen.
Begründung
Die Schweiz und Europa sind bei der Produktion von Solarstrom stark abhängig von chinesischen Produzentinnen. Der Anteil Chinas an allen Fertigungsstufen von Solarmodulen liegt bei über 80%. Die Produktion in Europa und in der Schweiz ist, trotz ihrer frühen Pionierrolle, in den letzten Jahren praktisch verschwunden. Der Grund für diese Dominanz: Dumpingpreise für chinesische Photovoltaikmodule aufgrund staatlich herbeigeführter Marktverzerrungen.
Diese starke Abhängigkeit von chinesischen Solarmodulen ist ein grosses strategisches Risiko. (Geo-)Politische oder logistische Krisen können die Schweizer Energiewende gefährden. Beim Wegfall chinesischer Subventionen drohen zudem drastische Preiserhöhungen. Durch die Importabhängigkeit wird darüber hinaus das hohe Wertschöpfungspotential erneuerbarer Stromproduktion in der Schweiz nicht ausgeschöpft.
Um die Versorgung der Schweiz mit Solarstrom zu gewährleisten, ist eine Stärkung der Produktion von Photovoltaikmodulen in der Schweiz und im europäischen Raum erstrebenswert. Trotzdem werden heute die von der öffentlichen Hand – Gemeinden, Kantone, Bund aber auch kommunale / kantonale Energieversorger – gebauten oder in Auftrag gegebenen Solaranlagen hauptsächlich mit chinesisches Solarmodule verbaut. Dank dem revidierten öffentlichen Beschaffungsrecht können heute Qualität und Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen jedoch stärker gewichtet werden, es zählt nicht mehr nur der tiefste Preis.
Der Bundesrat wird darum beauftragt sicherzustellen, dass bei Aufträgen des Bundes (z.B. bei Bauten des Bundes) mindestens 40% der verbauten Solarmodule aus europäischer oder schweizerischer Produktion stammen. Sollte dafür eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig sein wird der Bundesrat eingeladen, diese der Bundesversammlung zu unterbreiten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Solarenergie trägt zu einer sicheren und ausreichenden Versorgung der Schweiz mit erneuerbarem Strom bei. Der Grossteil der Solarmodule wird derzeit ausserhalb Europas hergestellt. Dies schlägt sich auch nieder im grob geschätzten Anteil von 10 % Photovoltaikmodulen aus einer Schweizer oder europäischen Produktion, die bei den Bau- und Liegenschaftsorganen des Bundes sowie dem ASTRA in den letzten 20 Jahren verbaut wurden (vgl. Ip. 23.4214 Clivaz. Kann der Bund den Kauf von Photovoltaikmodulen aus Schweizer oder europäischer Produktion erweitern? Siehe auch 23.4190 sowie 23.4310). Eine Bevorzugung der Solarmodule nur aus europäischer oder schweizerischer Produktion bei der öffentlichen Beschaffung ist mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Es stehen jedoch gestützt auf das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen heute diverse Möglichkeiten zur Verfügung, welche bei öffentlichen Aufträgen des Bundes im Ergebnis zu einer vermehrten Berücksichtigung von Solarmodulen aus der Schweiz beziehungsweise aus bestimmten Staaten führen könnten. Gemeint sind Staaten, mit welchen die Schweiz in einem Staatsvertrag vereinbart hat, sich gegenseitig den Marktzutritt im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen zu gewähren (dazu gehören auch die Staaten der EU; vgl. Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft – SECO, veröffentlicht unter www.simap.ch/shabforms/DE/PDF/SIMAP/DE_Staaten_Reziprozität_Internationale_Verplichtungen_Schweiz.pdf). Neben einer stärkeren Gewichtung der Nachhaltigkeit und der Qualität könnten auch die Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten oder die Innovation vermehrt als Zuschlagskriterien in Erwägung gezogen werden (vgl. Mo 20.3409 Würth. Öffentliche Beschaffungen. Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten berücksichtigen). Im Übrigen muss der Bund den Gesamtpreis eines Angebots im Verhältnis zu den anderen Angeboten dahingehend prüfen, ob er ungewöhnlich niedrig erscheint, und kann Anbieter vom Vergabeverfahren ausschliessen. Der Bundesrat begrüsst, dass der heute im öffentlichen Beschaffungsrecht bestehende Spielraum ausgeschöpft wird. Eine fixe Quote oder eine Eingrenzung der Herkunftsgebiete auf die Schweiz und die EU lehnt er hingegen ab, da eine solche Massnahme nicht zielführend wäre und zusätzlicher Administrativaufwand zu vermeiden ist. Er empfiehlt die Motion deshalb insgesamt zur Ablehnung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.