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Mehr Versorgungssicherheit im Winter. Mühleberg und Beznau als Standorte für Power-to-X-Anlagen umnutzen

23.4285 · Motion · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine gesetzliche Grundlage oder einen Erlass vorzulegen, damit an den Standorten der bisherigen Kernkraftwerke Mühleberg und Beznau nach deren Rückbau Anlagen für Power-to-X und Reserve-Kraftwerke für die Rückverstromung X-to-Power geplant und gebaut werden.

Begründung

Die Schweiz muss die Versorgungssicherheit im Winter und die Resilienz des Energiesystems der Schweiz verbessern, um die Energiestrategie und das Netto Null-Ziel zu erreichen. Energieeffizienz, der massive Ausbau der Erneuerbaren, ein Strom- oder Energieabkommen mit Europa und mehr Speicherkapazitäten sind der Schlüssel dazu. Mit dem gezielten Bau von Power-to-X-Anlagen an den alten KKW-Standorten könnte ab ca. 2030/35 (Mühleberg) bzw. 2045/50 (Beznau) nach oder im Rahmen des Rückbaus der KKW Power-to-X-Anlagen erstellt werden. Diese könnten grundsätzlich während 12 Monaten mit erneuerbarem Strom z.B. Wasserstoff, Methan oder Methanol produzieren. Während der Wintermonate könnten dort neue Kraftwerke in Mangellagen oder bei Bedarf v.a. im Winter diese erneuerbaren Substrate rückverstromen (XtP). Da diese Kraftwerke normalerweise nur wenige 100 Stunden im Jahr im Einsatz wären - in speziellen Lagen im Winter allenfalls bis maximal drei Monate - wären mit PtX-Anlagen von rund 150 MW eine Winterproduktionsleistung von X-to-Power-Anlagen (XtP) von rund 1500 MW möglich. Die beiden Standorte verfügen über wesentliche Infrastrukturen zur Umsetzung einer solchen Strategie. Damit wäre zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und Resilienz der Schweiz eine CO2-neutrale Lösung möglich, welche grundsätzlich mit einer Eigenversorgung von 100 % möglich wäre. Bei Einsatz einer Flüssigkeit wie Methanol wären auch entsprechende Lagerstätten wie die vorhandenen Pflichttanklager mehr als genügend vorhanden, um die Resilienz neben der Eigenproduktion durch Importe erneuerbarer Substrate zu erhöhen. Durch die kurzen Einsatzzeiten wäre auch ein höherer Strompreis für diese CO2-freien Reserve-Winterstrom problemlos zu verkraften. Überschüsse an erneuerbarem Substrat könnten für andere Zwecke z.B. Veredelung zu Kerosin z.B. für die Luftwaffe verwendet werden. Zudem könnte eine Reservemenge an erneuerbarem Substraten aus Importen eingelagert werden, um in einer Mangellage oder bei Versorgungsengpässen längere Betriebszeiten zu ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Stärkung der Versorgungssicherheit hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehören Reservekraftwerke, welche auf Basis der Winterreserveverordnung bis Ende 2026 befristet sind. Danach sollen sie zusätzlich auf eine spefizische gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für diese Zeit läuft bereits eine Ausschreibung; gemäss dieser ist die Reserveteilnahme der Reservekraftwerke auf 15 Jahre festgesetzt. Es ist denkbar, dass Reservekraftwerke längerfristig auch mit erneuerbaren, gut speicherbaren synthetischen Energieträgern betrieben werden. Am 3. Mai 2023 hat der Nationalrat das Postulat 23.3023 «Synthetische Energieträger und saisonale Energiespeicher zur Stärkung der Versorgungssicherheit und insbesondere der Stromversorgungssicherheit im Winter. Auslegeordnung und Ausarbeitung einer Grundlage mit Handlungsoptionen insbesondere für die Schweiz» angenommen. Damit wird untersucht, welche Rolle erneuerbare synthetische Energieträger in der Energieversorgung in Zukunft spielen könnten, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der Versorgungssicherheit. Dabei sollen auch mögliche Regulierungen vorgeschlagen und aufgezeigt werden, wie bestehende Speicher umgenutzt werden können. Weiter ist der Bund daran, eine Wasserstoff-Strategie zu entwickeln. Diese wird im zweiten Halbjahr 2024 vorliegen. In diesem Rahmen werden auch raumplanerische Aspekte und bestehende Infrastrukturen des Energiesystems berücksichtigt. Die Standorte der beiden Kernkraftwerke befinden sich im Eigentum von Energieversorgungsunternehmen. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, in Verletzung der Eigentumsgarantie die Unternehmen gegen ihren Willen zur Umnutzung der Standorte in Power-to-X-Produktionsanlagen zu zwingen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.