Rüstungsbeschaffungen. Verbesserung des Evaluationsverfahrens und Erhalt des politischen Handlungsspielraums bis zum Typenentscheid
23.4324 · Postulat · 2023-10-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, vertieft abzuklären und in einem Bericht darzulegen, wie er bei künftigen, grossen Rüstungsbeschaffungen dafür sorgen will,
dass sein Handlungsspielraum bis zum Typenentscheid erhalten bleibt und diesbezügliche Fragen bereits zu Beginn des Beschaffungsprozesses vertieft abgeklärt werden.
dass frühzeitig geprüft wird, inwiefern im Beschaffungsverfahren aussenpolitische Aspekte einbezogen werden sollen und wie die Ziele, Inhalte und Zuständigkeiten für die Verhandlungen mit anderen Staaten klar geregelt werden können;
dass zu Beginn des Beschaffungsprozesses klare Regeln aufgestellt werden, wie die Koordination und gegenseitige Information im Bundesrat zur Beschaffung sowie die Verhandlungen und die Kommunikation mit den Vertretungen der beteiligten Länder erfolgen soll;
dass bei künftigen Rüstungsbeschaffungen auch Referenzen von anderen Ländern bzw. Anwendern eingeholt und im Evaluationsverfahren einbezogen werden können;
dass bei der Kommunikation von grossen Beschaffungsentscheiden mit aussenpolitischem Bezug das EDA einbezogen ist.
Neben den oben erwähnten Auskünften soll der Bundesrat in seinem Bericht auch darlegen, wie die Praxis der «closing meetings» überprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Die GPK-N erwartet, dass der Bundesrat bei seinen Abklärungen und Erläuterungen im Bericht die Erkenntnisse ihres Berichts vom 9. September 2022 einbezieht.
Begründung
In ihrem Bericht vom 9. September 2022 beurteilte die GPK-N ausgewählte Aspekte des Evaluationsverfahrens für das neue Kampfflugzeug der Schweizer Armee auf ihre Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit. Sie hielt darin fest, dass die technische Evaluation rechtmässig war, bemängelte aber, dass armasuisse darauf verzichtete, soweit möglich auch die Erfahrungen von Ländern einzubeziehen, welche die evaluierten Kampfflugzeuge schon betreiben. Der Hauptkritikpunkt der GPK-N bezog sich auf die Rahmenbedingungen der Beschaffung und die Behandlung des Geschäfts im Bundesrat. Die Kommission legte dar, dass der Bundesrat seinen Handlungsspielraum frühzeitig und unnötig einschränkte und sich dessen erst beim Typenentscheid bewusst wurde. Dies führte dazu, dass er beim Typenentscheid keine Möglichkeit mehr hatte, allenfalls auch (aussen-)politische Überlegungen einzubeziehen und lediglich das Resultat der technischen Evaluation bestätigen konnte.
Die GPK-N formulierte gestützt auf diese Erkenntnisse fünf Empfehlungen. Da die Kommission die Antworten des Bundesrates darauf teilweise als unzureichend erachtet hatte, entschied sie sich, die Empfehlungen in ein Postulat umzuwandeln.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2022 zum Bericht der GPK-N betreffend "Evaluationsverfahren Neues Kampfflugzeug" (BBI 2022 3139) hat sich der Bundesrat bereits detailliert mit den aufgeworfenen Fragestellungen der Ziffern a-e des Postulates befasst und Antworten auf diese geliefert. Zur Ziffer a. hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme unter 3.1 Empfehlung 1: Erhaltung des Spielraums bei grossen Rüstungsbeschaffungen fest, dass er aufgrund der rechtlichen Vorgaben der Beschaffungsverfahren über politischen Spielraum verfügt. Er hat die von der GPK-N formulierte Empfehlung als erfüllt erachtet. Zur Ziffer b. hat der Bundesrat unter 3.3 Empfehlung 3: Einbezug von aussenpolitischen Aspekten frühzeitig klären und regeln festgehalten, dass auch bei zukünftigen grossen Rüstungsbeschaffungen aussenpolitische Aspekte frühzeitig behandelt werden. Zur Ziffer c. hat der Bundesrat unter 3.4 Empfehlung 4: Verbesserung der Koordination und Kommunikation ausgeführt, dass er die Empfehlung als erfüllt erachte, da die Koordination schon frühzeitig geregelt wurde und der Bundesrat entsprechend entschieden habe. Zur Ziffer d. hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme unter 3.2 Empfehlung 2: Einbezug von Referenzen klar geäussert, wieso er diese Empfehlung ablehnt und begründet, dass die Umsetzung der Empfehlung in der Beschaffungspraxis bei grossen Rüstungsbeschaffungen keinen Mehrwert schaffen würde. Zur Ziffer e. hat der Bundesrat unter 3.5 Empfehlung 5: Kommunikation verbessern die Kritik der GPK-N zurückgewiesen, weil die Kommunikation unter Einbezug des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vorbereitet und planmässig durchgeführt wurde. Hingegen teilte der Bundesrat die Ansicht der GPK-N zur Überprüfung der Praxis der «closing meetings». Entsprechend hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die Prüfung vorzunehmen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Resultate der Überprüfung behandelt. Der Bundesrat wird seine verabschiedete Stellungnahme der GPK-N zustellen. Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass er sich wiederholt mit den Anliegen der Kommission auseinandergesetzt hat, keine neuen materiellen Vorkommnisse vorliegen und eine erneute Abklärung und Vertiefung der aufgeworfenen Fragestellungen keine neuen Erkenntnisse liefern würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.