Bürgerinnen und Bürger sollten nicht dazu gezwungen werden, die Medikamente derjenigen zu finanzieren, die kein Kondom benutzen wollen
23.4407 · Interpellation · 2023-12-20
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 1. Dezember 2023 hat der Bundesrat angekündigt, dass " die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für Personen mit erhöhtem Risiko ab 1. Juli 2024 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird."
Das heisst, dass die Krankenkassen Medikamente von Personen übernehmen, die kein Kondom benutzen wollen. Dabei handelt es sich insbesondere um Homosexuelle oder Transgender-Personen sowie um Männer, die ungeschützten Sex mit Prostituierten haben.
Eine Monatspackung dieses Medikaments kostet 65 Franken. Diesen Betrag bezahlten bisher die Betroffenen selbst. Ab Juli gehen diese Kosten jedoch zu Lasten der Allgemeinheit. Ausgegangen wird von rund 8000 Personen: Die damit verbundenen Kosten belaufen sich demnach auf jährlich etwa 6 Millionen Franken.
Santésuisse sprach sich ebenfalls gegen den Entscheid aus, die "HIV-Pille" dem KVG zu belasten.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
Auch wenn die angenommenen Gesamtausgaben im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Gesundheitswesens bescheiden sind, warum sollten die Bürgerinnen und Bürger über die ohnehin nicht tragbaren Krankenkassenprämien ein Medikament finanzieren, das von denjenigen eingenommen wird, die keine Kondome verwenden wollen?
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass sein Entscheid in klarem Widerspruch zu der Notwendigkeit steht, den Anstieg der Krankenkassenprämien einzudämmen?
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass sein Entscheid in eklatantem Widerspruch zu den bisher durchgeführten Kampagnen zur Förderung der Verwendung von Kondomen steht?
Wie viel haben die oben genannten Kampagnen im Laufe der Jahre insgesamt gekostet?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Gemäss Artikel 26 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Kosten für vorsorgliche Massnahme zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind. Die vorsorglichen Massnahmen müssen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und werden nur dann von der OKP übernommen, wenn sie in der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) aufgeführt sind.
Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) ist kosteneffizient, voraussichtlich nach 5 – 10 Jahren werden Kosteneinsparungen zuhanden der OKP erzielt, weil damit Behandlungskosten für HIV-Infektionen verhindert werden. Die Begrenzung des Prämienanstieges der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist für den Bundesrat ein zentrales Anliegen. Deshalb hat das Eidgenössische Departement des Innern am 29. November 2023 beschlossen, dass die OKP in Zukunft die HIV-PrEP unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt (Art. 12b Bst. i KLV). Die Leistungspflicht ist an die Auflage der Evaluation geknüpft und vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. 3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 23.7799 Rechsteiner Thomas «Sex auf Kosten der Krankenkasse, wie weit treiben wir es noch?» darlegte, ist die HIV-PrEP ein wichtiger Teil des am 29. November 2023 vom Bundesrat verabschiedeten nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen (NAPS)», das die Elimination von HIV bis zum Jahr 2030 zum Ziel hat. Die Leistungspflicht der OKP für die HIV-PrEP findet in einem eng begrenzten Rahmen statt und gilt nur für Personen mit einem stark erhöhten Ansteckungsrisiko. Eine Verschreibung der HIV-PrEP kann nur im Rahmen des Programms SwissPrEPared erfolgen. Dabei muss vorgängig ein ein ausführliches Beratungsgespräch zu geeigneten Schutzmassnahmen stattfinden. Der gezielte Zugang zur HIV-PrEP via OKP schliesst eine Lücke in der Prävention von HIV und bietet eine zusätzliche Schutzmassnahme für Personen mit dem höchsten Ansteckungsrisiko. 4. Seit 1987 informiert das BAG über sexuell übertragbare Infektionen und die Möglichkeiten, sich davor zu schützen. Das Budget für diese Präventionskampagnen belief sich bis 2019 im Durchschnitt auf rund 2 Millionen CHF pro Jahr. Während der Corona-Pandemie wurde die LOVE LIFE-Kampagne sistiert. 2024 wird die Kampagne mit einem Budget von 1.2 Millionen CHF neu lanciert und per 2025 mit verstärktem Fokus auf Personen mit erhöhten Infektionsrisiken weiterentwickelt.