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23.4410 · Interpellation · 2023-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Missbrauch von Covid-Krediten kann die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer zu stehen kommen.

Covid-Kredite wurden vom 26. März bis zum 31. Juli 2020 vergeben. In dieser Zeit zahlten die Banken mehr als 16 Milliarden Franken zinslos aus. Für Kredite bis zu 500'000 Franken übernahm der Bund die volle Garantie. Die kreditgebende Bank ging also kein Risiko ein. Für Beträge über eine halbe Million betrug die Bundesgarantie 85 Prozent Ein Teil des Risikos verblieb beim Kreditinstitut.

Es überrascht daher nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Gesuche Beträge von weniger als 500.000 Franken betraf, die ohne Kontrollen ausgezahlt wurden, was - wie zu erwarten war - dem Missbrauch Tür und Tor öffnete.

Bereits in den vergangenen Monaten ging die NZZ von einer Veruntreuung von mehr als 1,7 Milliarden Franken aus, was rund 11 Prozent der ausgezahlten Mittel entspricht.

Kürzlich wurde in der Presse berichtet, das SECO habe Probleme mit der Kontrolle des angeblichen Missbrauchs von während der Pandemie ausgerichteten Hilfsgeldern. Da die Verjährungsfrist im Jahr 2025 in Kraft tritt, kann der Bund nach diesem Zeitpunkt keine Ansprüche mehr geltend machen.

Es ist also klar, dass der Staat Gefahr läuft, riesige Verluste einzufahren.

Ich frage den Bundesrat:

  • Der Personalaufwand des Bundes stieg von 4,5 Milliarden Franken im Jahr 2007 auf 6,5 Milliarden im Voranschlag 2024. Wäre es nicht möglich, einige Bundesangestellte ins SECO zu entsenden, um bei der Kontrolle mutmasslicher Missbräuche zu helfen?

  • Ist es in Anbetracht der aussergewöhnlichen Situation nicht möglich, die Verjährungsfrist zu verlängern?

  • Ist die in der Presse formulierte Hypothese der Veruntreuung von 1,7 Milliarden Franken glaubwürdig?

  • Wie hoch könnte der Schaden sein, der dadurch entsteht, dass nicht alle notwendigen Kontrollen durchgeführt werden können?

  • Der Bundesrat wird gebeten, die Zahl der mutmasslichen Missbräuche nach der Nationalität der Tatpersonen aufzuschlüsseln und den Gesamtbetrag pro Nationalität zu beziffern.

Stellungnahme des Bundesrates

Einige der in der Interpellation angesprochenen Punkte stammen vermutlich aus einem am 26. November 2023 in den Tessiner Medien tio.ch veröffentlichten Artikel mit dem Titel « È probabile che parecchi furbetti dei crediti Covid finiranno per farla franca » und könnten missverstanden werden. Die darin erwähnten Informationen über die Anzahl SECO-Kontrollen und über die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Treuhandunternehmen betreffen die im Zusammenhang mit Covid-19 ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigung (KAE Covid-19) und nicht das Programm der Covid-19-Kredite. Bei den Covid-19-Krediten sind für die Missbrauchsbekämpfung in erster Linie die Bürgschaftsorganisationen zuständig (Art. 5 Abs. 1 Bst. b Covid-19-SBüG; SR 951.26). Bis zum 3. Januar 2024 wurden 10 824 potenzielle Missbrauchsfälle bearbeitet, 581 davon endeten mit einer strafrechtlichen Verurteilung (bei insgesamt 137 870 gewährten Krediten entspricht das 0,42 %); bei 4724 Fällen sind die Abklärungen noch nicht abgeschlossen. Angesichts der hohen Anzahl gewährter Kredite fällt der Anteil bestätigter Missbrauchsfälle gering aus. Zudem ist die Chance, diese aufzudecken, dank der ergriffenen Massnahmen gross. Denn alle Covid-19-Kredite werden kontrolliert. Die Missbrauchsbekämpfung bei den Covid-19-Krediten funktioniert gut und erfordert kein zusätzliches Personal beim SECO.Was die laufenden Strafverfahren betrifft, so treten die Bürgschaftsorganisationen als Klägerinnen auf und die Verjährung wird unterbrochen (Art. 135 Abs. 2 OR, SR 220). Bei Fällen, die noch in Abklärung sind, behalten die Bürgschaftsorganisationen die Verjährungsfristen im Auge und greifen gegebenenfalls ein, um diese zu unterbrechen oder zu verlängern.Bei den in der NZZ zitierten 1,7 Milliarden Franken handelt es sich um eine Schätzung des Bundes von Ende 2022 des Volumens der Bürgschaftshonorierungen bis zum Auslaufen des Programms, wobei kein direkter Zusammenhang zur Deliktsumme besteht. Die Deliktsumme der 581 bestätigten und abgeschlossenen Missbrauchsfälle beläuft sich auf 43,22 Millionen Franken. Dabei ist zu beachten, dass die Deliktsumme für den Bund nicht zwingend einen Verlust bedeutet. Denn es werden anschliesend Zivilverfahren eingeleitet, um die im Zusammenhang mit den bestätigten Missbräuchen ausstehenden Kreditbeträge wiedereinzubringen. Der Gesamtbetrag der uneinbringlichen Forderungen (effektive Verluste) beziffert sich per 3. Januar 2024 auf 78,9 Millionen Franken.Die im Zusammenhang mit den Covid-19-Krediten zur Verfügung stehenden Ressourcen sind angemessen. Somit ist auch nicht vorgesehen, auf Kontrollen zu verzichten. Alle Meldungen über potenzielle Missbrauchsfälle werden überprüft.Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Quadri 20.3744 erwähnt, wurden die Covid-19-Kredite gemäss der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung (SR 951.261) Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz gewährt. Die Staatsangehörigkeit des/der Inhaber/in der Kreditnehmerin hatte deshalb keine Relevanz für die Kreditvergabe und wurde nicht erhoben.