Neue Entwaldungsverordnung in der EU. Wann kommuniziert der Bundesrat zum weiteren Vorgehen?
23.4459 · Interpellation · 2023-12-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf verschiedene Vorstösse zur Entwaldungsverordnung in der EU, bspw. die Motion 22.4319 oder die Interpellation 23.3760, hat der Bundesrat dargelegt, dass er die Entwicklung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) seit der Publikation des ersten Vorschlags im November 2021 beobachtet. Seit dem 29. Juni 2023 ist die Entwaldungsverordnung nun in Kraft und die Verpflichtungen werden ab 2024/2025 gelten. In seiner Antwort auf die IP 23.3760 zeigt der Bundesrat auf, dass er mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der EU-Kommissionen im Kontakt ist, um die genaue Ausgestaltung des Vollzugs einzusehen. Gleichzeitig hat der Bundesrat in der Antwort auf dieselbe Interpellation angekündigt, noch dieses Jahr über das weitere Vorgehen zu informieren.
Ich frage den Bundesrat in diesem Kontext an:
Wo stehen die Abklärungen, bzw. wann wird der Bundesrat zum weiteren Vorgehen kommunizieren?
Kann der Bundesrat heute die Auswirkungen auf den Handel von betroffenen Produkten zwischen der Schweiz und der EU abschätzen?
Welche Massnahmen plant der Bundesrat: Erwägt er die Anpassung Schweizer Rechts bzw. die gegenseitige Anerkennung der Rechtsvorschriften?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1: Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 eine Aussprache über den Umgang mit der Entwaldungsverordnung der EU (EUDR) sowie die damit verbundenen Folgen für die Schweiz geführt und dazu eine Medienmitteilung veröffentlicht. Zu 2: Im Jahr 2022 hat die Schweiz Rohstoffe und Erzeugnisse, die der EUDR unterliegen werden, im Wert von gut 4 Milliarden Franken in die EU exportiert. Mit der EUDR wird sich der Aufwand für die betroffenen Schweizer Unternehmen, die noch nicht über der EUDR entsprechende Prozesse für die Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten verfügen, erhöhen. Der Bundesrat wird 2024 die Auswirkungen der EUDR mittels einer volkswirtschaftlichen Beurteilung vertieft überprüfen. Zu 3: Gemäss der erwähnten Medienmitteilung vom 14. Februar 2024 sieht der Bundesrat bis auf weiteres von einer Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR ab. Er hat die Bundesverwaltung beauftragt, Abklärungen zur Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR sowie zur Umsetzung der EUDR in der EU zu treffen und die Prüfung für unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen weiterzuführen.