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23.476 · Parlamentarische Initiative · 2023-11-10

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Das Geschäftsreglement des Nationalrats (GRN) ist dahingehend zu ergänzen, dass die Gesamtzahl der dem Nationalrat zustehenden Sitze in den ständigen Delegationen fir die Pflege der internationalen Beziehungen gemäss Art. 2, 2a und 4 der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes in sinngemässer Anwendung der Artikel 40 und 41 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auf die Fraktionen verteilt wird. Die Sitzverteilung soll somit analog zur Sitzverteilung bei den ständigen Kommissionen erfolgen.

Begründung

Die Berechnung des Verteilschlüssels für die Sitze der ständigen Kommissionen (Sachbereichs- und Aufsichtskommissionen) erfolgt basierend auf der Gesamtzahl ihrer Sitze. Dies gewährleistet, dass sämtliche Fraktionen unabhängig von ihrer Grösse gemäss ihrer Fraktionsstärke im Nationalrat in den Kommissionen Einsitz haben und die Repräsentativität sichergestellt ist. Gemäss bisheriger Praxis wird für die Berechnung des Verteilschlüssels der ständigen Delegationen hingegen nicht die Gesamtzahl der Sitze, sondern die Anzahl der Sitze je Delegation herangezogen. Aufgrund der kleinen Anzahl Sitze (i.d.R. zwischen vier und acht Sitzen fur die Besetzung durch Nationalrats-Mitglieder) hat dies zur Folge, dass nicht allen Fraktionen die Einsitznahme in den Delegationen gewährt wird. Um die institutionelle Beteiligung in der Pflege der internationalen Beziehungen auf parlamentarischer Ebene allen Fraktionen zu ermöglichen, ist diese Ungleichbehandlung durch eine Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats zu beheben.

Verhandlungen

12.01.2024 zurückgezogen

Berücksichtigung aller Fraktionen bei der Vertretung in den internationalen Delegationen | Lexipedia | Lexipedia