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23.7001 · Fragestunde. Frage · 2023-02-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten haben Schweizer Staatsangehörige nicht die gleichen Rechte wie Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, für welche die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens oder des Übereinkommens zur Errichtung der EFTA gelten.

- Welche Auswirkungen hätte es auf die AHV, wenn die gleichen Bedingungen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden würden?

- Ist der Bundesrat dafür?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)