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23.7018 · Fragestunde. Frage · 2023-02-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Inwiefern rechtfertigt der Bundesrat, dass Tombolas von Vereinen als Glücksspiel mit Suchtpotential unter das Glücksspielgesetz fallen?

- Unter welchen Umständen wäre er bereit, eine Änderung des Glückspielgesetzes anzustreben, um eine einfachere Handhabung für Tombolas, welche für das finanzielle Überleben der Vereine relevant sind, zu ermöglichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Tombolas sind jene Lotterien, für welche der Bund am wenigsten Vorgaben macht und weite Teile der Regelung den Kantonen überlässt (Art. 41 Abs. 2 Geldspielgesetz). So ist etwa die Ausgestaltung des Bewilligungs-oder Meldeverfahrens allein Sache der Kantone. In Bezug auf Tombolas sollen die gesetzlichen Vorgaben insbesondere sicherstellen, dass die Erträge tatsächlich in die veranstaltenden Vereine fliessen und nicht zu anderen Akteuren ohne gemeinnützigen Zweck. Der Bundesrat plant zudem, das Geldspielgesetz zu evaluieren. Sofern angezeigt, kann im Rahmen dieser Evaluation auch die Situation im Kleinspielbereich geprüft werden.

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