23.7067 · Fragestunde. Frage · 2023-03-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat bekannt gegeben, dass er die AHV, IV und Ergänzungsleistungen der Teuerung anpassen will.
- Wird er auch die Familienzulagen der Teuerung anpassen?
- Wenn ja, wie und wann geschieht die Umsetzung?
- Wann werden die Kantone darüber informiert?
- Wie können die Familien unterstützt werden, die in Kantonen leben, wo die Familienzulagen mehr als den Mindestansatz (samt Anpassung) betragen?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Familienzulagengesetz passt der Bundesrat die Mindestansätze der Familienzulagen der Teuerung an, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Prozent gestiegen ist. Diese Voraussetzung ist in der Zeitspanne seit Inkrafttreten des Gesetzes 2009 bis Ende 2022 mit einer Teuerung von insgesamt 3,3 Prozent nicht erfüllt. Kantone, welche höhere Familienzulagen ausrichten als die vom Bund vorgesehenen Mindestansätze, müssten ihre Ansätze eigenständig an die Teuerung anpassen.