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23.7201 · Fragestunde. Frage · 2023-03-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Deutschland wird für preiswerte, exklusive Naturbestattungen (Ascheverstreuung, Fels-, Wiesen-, Bach-, Seebestattung usw.) in der Schweiz geworben.

1. Wie stellt sich der Bundesrat in Zeiten von Klima- und Umweltschutz zu diesem internationalen Bestattungstourismus?

2. Ist er der Meinung, dass gewerbsmässige Aschenverstreuung auch in der Schweiz verboten werden sollte?

3. Wie stellt er sich zu den rasch zunehmenden "wilden" Ascheverstreuungen Verstorbener irgendwo in der Natur?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei Urnen besteht in der Schweiz keine Bestattungspflicht. Asche von Verstorbenen gilt aus Pietätsgründen nicht als Abfall. Aus umweltrechtlicher Sicht ist es deshalb grundsätzlich zulässig, wenn Privatpersonen die Asche einer verstorbenen Person in der Natur auf eigenem oder öffentlichem Grund verstreuen. Handelt es sich um privates Land, ist das Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers notwendig. In der Schweiz werden auch gewerbsmässige Bestattungen wie beispielsweise Waldfriedhöfe in aller Regel toleriert. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen, sieht jedoch zurzeit keinen Grund, gesetzgeberisch tätig zu werden.

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