23.7321 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass das Büro BASS in seinem zusammenfassenden Diskussionspapier vom 7. November 2022 (S. 2) aufgrund seiner empirischen Analyse zum Schluss kommt, dass die Tabellenlöhne pauschal um 17 Prozent gesenkt und zusätzlich noch individuelle Abzüge berücksichtigt werden müssen, damit ein Invalideneinkommen resultiert, das tatsächlichen Löhnen von IV-TeilrentnerInnen entspricht?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Thema Tabellenlöhne ist Gegenstand der Umsetzung der Motion SGK-N 22.3377, "Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads". Diese Vorlage ist derzeit in der Vernehmlassung, die bis am 5. Juni 2023 dauert. Der Bundesrat wird die Stellungnahmen analysieren und allfällige Anpassungen an der Vorlage prüfen. Die zuständigen Kommissionen werden zur Vorlage konsultiert werden.