23.7339 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Antwort auf meine Frage 23.7228 ist nicht schlüssig.
Welcher Artikel in welcher nationalen Verordnung erlaubt denn nun konkret den gewerbsmässigen Einsatz von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie?
Offenbar gilt die im europäischen Luftrecht (ORO.AOC.100) verankerte Vorschrift, dass generell nur Luftfahrzeuge mit einem international anerkannten Lufttüchtigkeitszeugnis gewerbsmässig eingesetzt werden dürfen, in der Schweiz trotz des bilateralen Luftverkehrsabkommens nicht.
Warum?
Stellungnahme des Bundesrates
Für den gewerbsmässigen Betrieb von Luftfahrzeugen, die dem EU-Recht unterliegen, braucht es eine Betriebsbewilligung und ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis. Eine blosse Fluggenehmigung (sog. Permit to fly) ist in diesem Rahmen grundsätzlich nicht möglich. Der gewerbsmässige Betrieb von Luftfahrzeugen, die nicht den europäischen Bestimmungen unterliegen, erfolgt im Rahmen einer nationalen Betriebsbewilligung (Art. 27 Luftfahrtgesetz). Der Einsatz von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie "historisch " sowie von Luftfahrzeugen ohne Musterzulassung ist für gewerbsmässige Personentransporte in jedem Fall ausgeschlossen (Art. 101 Luftfahrtverordnung).