23.7344 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Erhöhung des Referenzzinssatzes und die Inflation sind zwei Kriterien für eine Mietzinserhöhung. Die Auswirkung eines höheren Referenzzinssatzes auf die Mieten beruht auf einem politischen Entscheid des Bundesrates. Die Berechnungsgrundlage in Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) ist vermieterfreundlich und trägt dem Umstand, dass bereits heute sehr viele Mieten so hoch sind, dass sie untragbar zu werden drohen, nicht genügend Rechnung.
Gedenkt der Bundesrat, Artikel 13 Absatz 1 VMWG anzupassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)