23.7353 · Fragestunde. Frage · 2023-05-31
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf meine Frage 21.7322 hatte der Bundesrat festgehalten: "Anfällige Ansprüche aus den bisherigen Maskenlieferungen werden durch Ziffer 4 der Vereinbarung [vom 8. März 2021 zum Austausch] nicht ausgeschlossen."
- Laufen weitere Vergleichsverhandlungen mit EMIX?
- Hat das VBS auf zivil- oder strafrechtlichem Weg Ansprüche gegen EMIX geltend gemacht oder Strafanzeigen erstattet?
- Unterstützt das VBS die noch laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat äussert sich nicht zu einem laufenden Verfahren. Die Verfahrenshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Zürich. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich wurden auf Anfrage unterstützt.