23.7425 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Kantone sind gemäss Artikel 38a GSchG zur Revitalisierung der beeinträchtigten Gewässer verpflichtet. Mittlerweile sind viele grössere Projekte bereit zur Umsetzung. Die konsequente Umsetzung des GSchG ist nach BAFU "entscheidend, um die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der Gewässer möglichst rasch zu stärken".
- Was ist der Stand der Zahlungs- und Verpflichtungskredite zur Finanzierung der Revitalisierungen?
- Reichen die Finanzen zur Umsetzung wie von den Kantonen geplant?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Verpflichtungskredit für die Periode 2020 bis 2024 umfasst 180 Millionen Franken. Davon sind aktuell 171,3 Millionen Franken verpflichtet. Für weitere 8,3 Millionen Franken läuft der Verpflichtungsprozess. Somit verbleiben im Verpflichtungskredit noch 0,4 Millionen Franken bis Ende 2024. Die jährlichen Zahlungskredite sind auf den bestehenden Verpflichtungskredit abgestimmt und wurden 2020, 2021 und 2022 ausgeschöpft. Für 2023 beträgt der Zahlungskredit 35,4 Millionen Franken. Der gesamte Betrag ist bereits in Programmvereinbarungen und Einzelprojekten gebunden und wird bis Ende 2023 ausbezahlt. Für 2024 sieht die Planung des BAFU erneut einen Betrag in dergleichen Grössenordnung vor. Der Bundesrat und das Parlament werden im Rahmen des Voranschlags 2024 darüber befinden. Gemäss einer aktuellen Umfrage des BAFU bei den Kantonen wären zusätzliche Projekte im Umfang von rund 32 Millionen Franken bis Ende 2024 umsetzungsreif. Diese Vorhaben können mit dem bestehenden Verpflichtungskredit bzw. den Zahlungskrediten nicht mehr realisiert werden.