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23.7458 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Über die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Zusatzstoffen (Additiven) in Kunststoffen ist wenig bekannt, was das Kunststoffrecycling erschwert. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Additive das Recycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vor Probleme stellen.

Wie will der Bundesrat mit diesem Problem im Hinblick auf eine non-toxische Kreislaufwirtschaft sowie im Zuge der möglichen Schaffung neuer Rechtsgrundlagen (Artikel 35i e USG) umgehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen besonders problematische Zusatzstoffe in Kunststoffen sind bereits heute in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt. Dabei wird jeweils geprüft, ob die regulierten Stoffe aus dem Kreislauf ausgeschleust werden müssen oder beim Recycling in diesem verbleiben dürfen. In den Beratungen zur parlamentarischen Initiative 20.433, "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", wurde ein neuer Artikel 35 zur Aufnahme ins Umweltschutzgesetz vorgeschlagen. Dieser würde es dem Bundesrat erlauben, zusätzliche Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten oder Verpackungen zu stellen. Zu berücksichtigen wären insbesondere die Regelungen der wichtigsten Handelspartner, um Handelshemmnisse zu vermeiden.

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