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23.7477 · Fragestunde. Frage · 2023-09-11

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Die allgemeine Weltlage verändert sich stark. Die Schweiz muss sich künftig vielen Herausforderungen stellen. Alle Schweizer Staatsangehörigen sollten deshalb verpflichtet werden, einen Bürgerdienst (ca. 300 Diensttage) zu leisten. Wer sich nicht beteiligen will, soll einen Ersatz leisten. Es gilt kein Alterslimit und auch gesundheitlich eingeschränkte Personen können dienstpflichtig sein.

Was denkt der Bundesrat über die Idee, eine Bürgerpflicht einzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Einführung eines Bürgerdienstes im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz bereits geprüft. Für den Alimentierungsbericht Teil 2, den er am 4. März 2022 verabschiedet hat, liess er vier Varianten zur langfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems ausarbeiten. Zwei davon betrafen einen Bürgerdienst, mit oder ohne freie Wahl der Dienstart. Als Beurteilungskriterien der Varianten wurden die nachhaltige personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz, der Bezug der Dienstleistung zur Sicherheit sowie der reale Bedarf der Gesellschaft nach den Leistungen durch Dienstpflichtige herangezogen.

Der Bundesrat kam zu folgenden Schlüssen: Mit einer allgemeinen Bürgerdienstpflicht würde die Anzahl Dienstpflichtiger verdoppelt. Dadurch stünden Armee und Zivilschutz zwar ausreichend Dienstpflichtige zur Verfügung. Dafür würden aber grosse zusätzliche Kapazitäten geschaffen, für die der Bedarf nicht nachgewiesen ist. Als Folge müssten Dienstpflichtige zu einem grossen Teil für Aufgaben ausserhalb des Sicherheitsbereichs eingesetzt werden und würden dadurch in Konkurrenz zu freiwilligen und kommerziellen Leistungserbringern treten. Auch die Kosten für die öffentliche Hand wären sehr hoch. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat entschieden, eine Bürgerdienstpflicht nicht weiter zu verfolgen.

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