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23.7484 · Fragestunde. Frage · 2023-09-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Wie können die Kantone überprüfen, dass Sozialhilfeempfänger kein Auto mit UA-Kennzeichen besitzen, da dort eine MFK-Abfrage nicht möglich ist?

Wann müssen Auto mit UA Kennzeichen Verkehrs- und Importsteuer bezahlen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Kantone sind für die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig. Die Frage, ob eine um Unterstützung nachsuchende Person ein Auto besitzt, ist im Rahmen der Erhebung des Unterstützungsbedarfs im Einzelfall zu klären. Die Anrechnung von Eigenmitteln, wozu auch Vermögenswerte wie Autos gehören, ist dabei im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips zu berücksichtigen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe hat in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Sozialhilfedirektorinnen und -direktoren hierzu Empfehlungen erlassen. Die konkrete Anrechnung und Liquidierung von Vermögenswerten bzw. die Anwendung dieser Empfehlungen richtet sich dabei nach kantonalem Recht.

Schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Zollbewilligung aus, die es ihnen erlaubt, ihr im Ausland immatrikuliertes Auto zwei Jahre lang unverzollt im Schweizer Zollgebiet zu nutzen. Die kantonalen Strassenverkehrsämter erhalten vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Kopie dieser Zollbewilligung. Das Bundesamt für Strassen hat die Immatrikulationsfrist für die Fahrzeuge von Personen mit S-Status auf zwei Jahre erhöht.

Das Auto muss nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich immatrikuliert und regulär verzollt werden. Wenn das Auto während mindestens sechs Monaten von der betroffenen Person im Ausland benutzt worden ist und in der Schweiz weiterhin von ihr verwendet wird, kann das Auto jedoch als Umzugsgut abgabenfrei eingeführt werden.

Die Erhebung von kantonalen Verkehrssteuern erfolgt ab Immatrikulation des Fahrzeuges in der Schweiz.