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23.7528 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nebst der Lebendspende gibt es die Organspende nach dem Tod mit zwei unterschiedlichen Arten: Organspenden nach dem Hirntod oder nach permanentem Herz-Kreislaufstillstand. Fachkreise haben bei letzterer Methode erhebliche Zweifel, ob das Hirn nach fünf Minuten irreversibel ausgefallen ist.

Begrüsst der Bundesrat, dass auf dem Organspendeausweis zusätzlich angekreuzt werden soll, ob nur nach dem Hirntod oder auch nach einem permanenten Herz-Kreislaufstillstand Organe entnommen werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Organspende kann gemäss Transplantationsgesetz sowohl nach einer primären Hirnschädigung als auch nach Eintreten eines anhaltenden Kreislaufstillstands erfolgen. Das Bundesamt für Gesundheit informiert sowohl in der Broschüre zur Organspende-Karte als auch auf seiner Website über die unterschiedlichen Arten von Organspenden. Vor der Einführung der Widerspruchsregelung wird die Information nochmals intensiviert werden. Bei einer Organentnahme nach einem dauerhaften Herz-Kreislauf-Stillstand handelt sich um eine etablierte und sichere Methode der Organspende, welche weltweit angewendet wird. Die Todesfeststellung wird von zwei Ärzten (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Zudem muss in der Schweiz mit einem Herzultraschall nachgewiesen werden, dass das Herz stillsteht. Der Bundesrat sieht daher nicht vor, auf der Spendekarte eine Unterscheidung der Spendearten einzuführen.