23.7554 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wer in Teilzeit arbeitet hat durch das geringere Pensum und dem damit verbundenen Lohn eher Anspruch auf eine Prämienentlastung. Gibt es Zahlen darüber, wie viele Personen in der Schweiz freiwillig (aus Work-Life-Balance-Gründen) in Teilzeit arbeiten und Prämienentlastungen erhalten, obwohl sie keinen Anspruch mehr auf eine Prämienentlastung hätten, wenn sie höherprozentig arbeiten würden oder sogar Vollzeit? Wie viel geben Bund und Kantone jährlich für solche Fälle aus?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Gewährung der Prämienverbilligung ist eine Aufgabe der Kantone. Die kantonalen Prämienverbilligungs-Systeme sind ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die Kantone bestimmen, wem sie die Prämien wie stark verbilligen. Sie können den Beschäftigungsgrad bei der Vergabe der Prämienverbilligungen bereits heute berücksichtigen. Der Bundesrat verfügt über keine Zahlen, wie viele Personen in der Schweiz freiwillig Teilzeit arbeiten und ausschliesslich aufgrund ihres reduzierten Beschäftigungsgrads Prämienverbilligung erhalten. Daher kann er keine Aussagen über entsprechende Kosten machen. Der Bundesrat überlässt die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads den Kantonen und möchte ihnen keine weiteren Kriterien für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorgeben.