23.7567 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäß Art. 37a GTG hat der Bundesrat bis zum Ende des ersten Halbjahres 2024 Zeit, um ein risikobasiertes Zulassungssystem einzuführen.
- Wird die Frist eingehalten?
- Welchen Einfluss haben die jüngsten EU-Entscheidungen auf die Fristen?