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23.7621 · Fragestunde. Frage · 2023-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die IP 23.3905 schreibt der Bundesrat, dass in der Schweiz keine behördliche Stelle eine Marktaufsicht bezüglich der Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone ausübt.
Prüft auch bei solchen eindeutigen Hinweisen aus dem Ausland keine Stelle des Bundes die Einhaltung der SAR-Werte?
Ist der Bundesrat noch immer der Ansicht, dass es keine Kontrolle braucht, bzw. dass ausgeschlossen werden kann, dass die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat vom provisorischen Verkaufsverbot in Frankreich des iPhone 12 von Apple wegen einer geringfügigen Überschreitung der Strahlungswerte (SAR-Werte) Kenntnis genommen. Falls Apple keine Korrekturmassnahmen ergreift, hat die französische Aufsichtsbehörde angekündigt, einen Rückruf des iPhone 12 anzuordnen und eine Meldung an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten der EU/EFTA zu machen. Damit könnte der Rückruf aus Frankreich auch in diesen Staaten und über das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) ebenso für die Schweiz Gültigkeit erlangen. Wie bereits in der Antwort zur Ip. Schlatter 23.3905 ausgeführt, übt in der Schweiz zurzeit keine Behörde die Marktaufsicht über die Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) bei Mobiltelefonen aus. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des EDI ist im Nachgang zur Ip. Munz 19.4496 mit den entsprechenden Abklärungen beschäftigt. Der Bundesrat wird nach Beendigung der Arbeiten über das weitere Vorgehen entscheiden.