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23.7687 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie will der Bundesrat und das UVEK sicherstellen, dass
- es zu keinem faktischen Importstopp aus Drittmärkten kommt, der die Vertragsbeziehungen mit wichtigen Handelspartnern wie z.B. USA, China untergräbt?
- es zu keinem Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund des entfallenden Imports und Aftersales-Geschäfts bzw. daraus resultierenden Einbussen bei den Wirtschaftsakteuren führt?
- es nicht zu einem Importrückgang von Elektrofahrzeugen führt und folglich die Sortiments- und Wahlfreiheit eingeschränkt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der neuen allgemeinen Sicherheitsverordnung (EU) 2019/2144 führt die EU neue Fahrassistenzsysteme ein und legt Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen fest. Die Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Dazu hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt, die zurzeit ausgewertet wird. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des Berichts über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über das weitere Vorgehen entscheiden. Er wird dabei auch die mit den Fragen verbundenen Anliegen bei der Entscheidfindung in seine Überlegungen einbeziehen und prüfen, ob sich Ausnahmen in materieller oder zeitlicher Hinsicht mit den Anliegen der Verkehrssicherheit, der elektrischen Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit vereinbaren lassen.