23.7689 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Es ist vorgesehen, dass Fahrzeuge die nicht für die EU gebaut wurden, nicht mehr in der Schweiz zugelassen werden können.
- Würde eine massvolle Umsetzung wie dies bspw. Die EU in Deutschland vollzieht nicht zu weniger Steuerausfällen führen?
- Wie gross schätzt das EFD bei der restriktiven Vernehmlassungsvariante die direkten und indirekten Steuerausfälle ein (MWST, Automobilsteuer, Steuerausfälle bei KMU, Treibstoffmindereinnahmen usw)?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der neuen allgemeinen Sicherheitsverordnung (EU) 2019/2144 führt die EU neue Fahrassistenzsysteme ein und legt Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen fest. Die Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Dazu hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt, die zurzeit ausgewertet wird. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des Berichts über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über das weitere Vorgehen entscheiden. Er wird dabei auch die mit den Fragen verbundenen Anliegen bei der Entscheidfindung in seine Überlegungen einbeziehen und prüfen, ob sich Ausnahmen in materieller oder zeitlicher Hinsicht mit den Anliegen der Verkehrssicherheit, der elektrischen Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit vereinbaren lassen.