Lexipedia

23.7742 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Das Parlament hat dem Bundesrat vor fünf Jahren den Auftrag erteilt, dem TPNW beizutreten.

Die APK-N hat ihn im April 2023 abermals mit grosser Mehrheit dazu aufgefordert.
Am 27.09.2022 sagte BR Cassis, dass der Bundesrat im Frühjahr 2023 auf die Haltung der Schweiz zum TPNW zurückkommen werde (Po. 22.3800).
Auch der Bericht 23.006 vom 03.03.2023 spricht von einem Entscheid im 1. Quartal 2023.
Doch der Bundesrat hat bis heute nicht entschieden.
Wie sieht der Zeitplan aus?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits 2022 in Wien wird die Schweiz als Beobachterin an der Staatenkonferenz im November 2023 in New York teilnehmen. Sie wird dort Beiträge in den Bereichen Opferhilfe, Umweltsanierung und internationale Hilfe aufgreifen und die Komplementarität des TPNW und des Atomwaffensperrvertrags (NPT) hervorheben. Der Bundesrat stellt bisher keinen Reputationsschaden aufgrund der Nichtunterzeichnung des TPNW fest. Demgegenüber ist zu bedenken, dass sich Reputationsrisiken auch aus der Unterzeichnung des Vertrages ergeben könnten, zumal die wichtigsten europäischen Partner der Schweiz den TPNW ablehnen und einen möglichen Beitritt der Schweiz kritisch betrachten. Der Bundesrat kommt Art. 122 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes nach, indem er jährlich über den Stand der Umsetzung von überwiesenen Motionen Bericht erstattet. Der Entscheid über die Haltung des Bundesrates zum TPNW ist in Vorbereitung. Der Bericht über die Neubeurteilung wird ergänzt um einen Bericht in Erfüllung von Po. 22.3800 Dittli. Die aussen- und sicherheitspolitischen Auswirkungen bei einem Beitritt beziehungsweise Nichtbeitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag sind Teil beider Berichte.