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23.7743 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wenn ein im Schengen-Raum registrierter Asylmigrant in der Schweiz straffällig wird, welches Land ist dann für die Verurteilung und einen allfälligen Strafvollzug zuständig?
- Gibt es im Schengen-Raum einen Mechanismus, der eine Auslieferung von Verdächtigen/Verurteilten regelt?
- Ist das Land, in dem diese Person registriert ist, verpflichtet, diese Person nach einem erfolgten Strafvollzug wieder zurück zu nehmen oder bleibt diese Person danach in der Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

Wenn eine Person in der Schweiz eine Straftat begeht, wird sie durch die schweizerischen Justizbehörden verurteilt. Die kantonalen Behörden sind für den allfälligen Strafvollzug zuständig. Im Schengenraum bestehen verschiedene rechtliche Grundlagen, welche die Auslieferung regeln. So haben alle europäischen Staaten (mit Ausnahme der Republik Kosovo) das Europäische Auslieferungsübereinkommen ratifiziert. Analoge Auslieferungsbestimmungen enthält auch das Schengener Durchführungsübereinkommen. Diese vertraglichen Grundlagen werden in der Praxis rege angewendet.Ob und gegebenenfalls in welches Land eine Person nach erfolgtem Strafvollzug zurückgeführt werden kann, wird durch die schweizerischen Migrationsbehörden im entsprechenden Verfahren geprüft.