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23.7814 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bidisziplinäre Gutachten werden nach dem Zufallsprinzip vergeben.
Dazu stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:
Kann die Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, dadurch erhöht werden, dass
- Entweder sich 2 Personen gleichzeitig als Tandem und als Gutachtenfirma anbieten und damit die Wahrscheinlichkeit verdoppeln?
- Oder dadurch, dass sich eine Person einer Disziplin mit verschiedenen Personen derselben anderen Disziplin anbietet und dadurch diese Wahrscheinlichkeit vervielfacht?

Stellungnahme des Bundesrates

Um lange Wartezeiten für die Versicherten möglichst vermeiden zu können, ist die IV in allen Gutachtensbereichen auf genügende Sachverständige angewiesen. Das BSV hat jedoch Regelungen bei der Zusammensetzung von Tandems getroffen, damit das Zufallsprinzip stets gewährleistet ist. Die korrekte Anwendung des Zufallsprinzips wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. Konkret ist es nicht möglich, dass zwei Personen gleichzeitig als Tandem und als Gutachtenfirma zugelassen werden. Hingegen kann eine Person einer Disziplin mit verschiedenen Personen anderer Disziplinen als Tandem zugelassen werden.