23.7824 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Wegen schweren Qualitätsmängel darf PMEDA für die IV keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr machen. Die PMEDA-Ärzteschaft ist in bidisziplinären und monodisziplinären Gutachten aber unter eigenem Namen weiterhin aktiv.
Geht der Bundesrat davon aus, dass deren Gutachten nur dann gravierende Qualitätsmängel aufweisen, wenn sie diese im Auftrag von PMEDA durchführen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Empfehlung wie auch der nachgereichte Bericht der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) äussern sich nur zur Qualität der Gutachten der PMEDA AG, nicht aber zu einzelnen Sachverständigen. Die EKQMB hat dementsprechend auch keine Empfehlung im Zusammenhang mit einzelnen Sachverständigen ausgesprochen. Es kann aufgrund des Berichts kein Rückschluss auf die Qualität der Arbeit der einzelnen Sachverständigen gezogen werden.