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23.7826 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die EU-Kommission plant einen gemeinsamen Behindertenausweis und einen Parkausweis. Ziel ist es, das Leben von Menschen mit Behinderungen im grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern.
Plant der Bundesrat hier mitzuziehen oder wird die Schweiz für Menschen mit Behinderungen eine Insel bleiben und ein Besuch in den Nachbarstaaten dadurch erschwert?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz kennt heute keinen allgemeinen Behindertenausweis, sondern lediglich einen Ausweis für Personen, die Leistungen der IV beziehen, und die blaue Parkkarte für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen. Das Gewähren von Vergünstigungen an IV-Beziehende liegt zudem im Ermessen der jeweiligen Anbieterinnen und Anbietern von Dienstleistungen und ist gesetzlich nicht geregelt. Um mögliche Auswirkungen der vorgesehenen Neuregelung der EU auf die Schweiz beurteilen zu können, wird der Bundesrat die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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