Lexipedia

23.7827 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Kassensturz vom 14.11.23 haben diverse Firmen keine Chancen, eine KTV abzuschliessen oder sind nach einem Krankheitsfall mit Prämienerhöhungen in einem prohibitiven Umfang konfrontiert.
1. Was hält der Bundesrat vom Verhalten dieser KTV?
2. Wie sollen sich v.a. KMU verhalten, die über allgemeinverbindliche GAV zum Abschluss einer KTV verpflichtet sind und sich längere Krankheitsfälle ohne KTV gar nicht leisten können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Erwerbsausfall bei Krankheit kann einerseits nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) und andererseits nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) versichert werden. In der Praxis werden heute rund 95 Prozent aller Verträge nach dem VVG abgeschlossen-sen. In allen Fällen handelt es sich um freiwillige Versicherungen, d. h. der Versicherte ist nicht gezwungen, sich zu versichern, und der Versicherer ist nicht gezwungen, einer bestimmten Kundin oder einem bestimmten Kunden eine Versicherungsdeckung zu gewähren. Zudem hat das Parlament erst kürzlich im Rahmen der Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (17.043) das ordentliche Kündigungsrecht der Versicherungsgesellschaft im Bereich der kollektiven Taggeldversicherung eingeführt sowie das Kündigungsrecht im Schadenfall implizit bestätigt (vgl. Art. 35a Abs. 4 und Art. 42 Abs. 1 VVG). Die Krankentaggeldversicherung nach VVG ist vom Gesetzgeber als Möglichkeit des Arbeitgebers ausgestaltet, seine Lohnfortzahlungsflicht zu erfüllen. Die Prämien der Krankentaggeldversicherung nach VVG richten sich u.a. nach der versicherten Lohnsumme, der Wartefrist, der Branche oder des individuellen Schadengeschehens. 2. Der Bundesrat bedauert, dass es in den im Beitrag des Kassensturz vom 14. November 2023 gezeigten Einzelfällen zu stossenden Ergebnissen gekommen ist, denn ohne Erwerbsausfallversicherung kann die Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber sehr teuer werden, wenn z. B. langjährige, gutverdienende Angestellte über eine lange Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.Grundsätzlich können Unternehmen einen Kollektivvertrag nach KVG bei einem Krankenversicherer abschliessen, sofern dieser eine solche Versicherung anbietet. Aktuell bieten über 20 Kranken- und Taggeldversicherer nach KVG solche Versicherungslösungen an.