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23.7837 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der Wegleitung 1.18 zur Suisse Bilanz ist vorgesehen, dass pro ha schleppschlauchpflichtiger Fläche 6 kg N angerechnet werden.
1. Wie gedenkt das BLW diese Regelung administrativ umzusetzen, insbesondere auf Betrieben, die nicht die gesamte Fläche begüllen oder einen Teil ihrer Flächen nur einmal begüllen?

2. Warum wird die Einsparung von N-Verlusten durch die Anwendung des Schleppschlauchs nicht durch eine entsprechende Erhöhung des N-Ausnutzungsgrades der Gülle in der Suisse Bilanz aufgefangen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)